Bundestag beschließt Verlängerung der Mietpreisbremse

Der Deutsche Bundestag hat am 14.02.2020 in zweiter und dritter Lesung den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn beschlossen. "Es ist eine ganz wichtige Weichenstellung, dass die Mietpreisbremse für weitere fünf Jahre fortgeschrieben wird und eine dämpfende Wirkung auf überhitzte Mietmärkte ausüben kann", betonte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Die Wirksamkeit der Mietpreisbremse habe eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) belegt.

Laufzeit bis Ende 2025

Die durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz vom 21.04.2015 eingeführten Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn (sogenannte "Mietpreisbremse") haben nach Mitteilung des Ministeriums dort, wo sie durch Erlass einer Rechtsverordnung der jeweiligen Landesregierung zur Anwendung kommen, den Mietenanstieg verlangsamt. Daher soll es den Ländern für weitere fünf Jahre ermöglicht werden, ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt durch Rechtsverordnung zu bestimmen. Spätestens mit Ablauf des 31.12.2025 sollen alle Rechtsverordnungen außer Kraft treten.

Anspruch auf Rückzahlung zu viel gezahlter Miete

Das Gesetz sieht darüber hinaus vor, dass der Anspruch des Mieters gegen den Vermieter auf Rückzahlung zu viel gezahlter Miete wegen Überschreitens der zulässigen Miete bei Mietbeginn erweitert werden soll. Auf diese Weise soll das Potential der Mietpreisbremse besser ausgeschöpft werden, erläuterte das Ministerium.

Redaktion beck-aktuell, 14. Februar 2020.