Bundestag beschließt Verdopplung der Kinderkrankentage
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Eltern dürfen 2021 die Kinderkrankentage einsetzen, wenn sie wegen geschlossener Kitas und Schulen nicht arbeiten können. Nun hat der Bundestag beschlossen, die Zahl der Krankentage pro Elternteil von zehn auf 20 zu verdoppeln. Alleinerziehende sollen 40 statt 20 Tage erhalten. Der Bundesrat wird darüber am 18.01.2021 in einer Sondersitzung noch abschließend beraten, die Regelung soll dann rückwirkend zum 05.01.2021 in Kraft treten.

Leistung eigentlich nur bei Krankheit des Kindes

Bund und Länder hatten sich bei ihren Corona-Krisenberatungen am 05.01.2021 auf die Aufstockung der Kinderkrankentage verständigt. Im Schnellverfahren wurde nun eine gesetzliche Regelung auf den Weg gebracht. Kinderkrankengeld zahlt die gesetzliche Krankenkasse normalerweise, wenn Eltern wegen der Pflege eines kranken unter zwölfjährigen Kindes nicht arbeiten gehen können. Es beträgt 90% des Nettoverdienstes.

Nur gesetzlich Versicherte haben Anspruch

Nun soll es das Krankengeld auch geben, wenn Schulen und Kitas geschlossen sind, der Zugang eingeschränkt wurde oder Eltern lediglich gebeten wurden, ihre Kinder nicht in die Einrichtung zu bringen. Alle Krankentage – nicht nur die zusätzlichen – können dafür verwendet werden. Auch wer theoretisch im Homeoffice arbeiten könnte, kann das Kinderkrankengeld bei der Krankenkasse beantragen. Für den Antrag reicht laut Gesetz eine Bescheinigung von der Schule oder Kita, dass der Betrieb eingeschränkt ist. Anspruch haben nur gesetzlich Versicherte. Für die Krankenkassen wird durch die Regelung mit Mehrkosten in dreistelliger Millionenhöhe gerechnet. Die Kosten sollen durch höhere Zuschüsse vom Bund an die Kassen ausgeglichen werden, ein erster Zuschuss von 300 Millionen Euro soll bis zum 01.04.2021 fließen.

Auch Lohnersatzleistungen des Staates möglich

Neben den zusätzlichen Kinderkrankentagen gibt es für Eltern auch die Möglichkeit, eine staatliche Entschädigung zu bekommen, wenn sie wegen pandemiebedingter Einschränkungen an Schulen und Kitas nicht zur Arbeit können. Der Staat zahlt dann über den Arbeitgeber 67% Lohnersatz, maximal 2.016 Euro pro Monat. Beide Leistungen gleichzeitig gibt es nicht. Wenn ein Elternteil Kinderkrankengeld bezieht, besteht laut Gesetz in dieser Zeit für beide Elternteile kein Anspruch auf die Entschädigungszahlung.

Weitgehende Zustimmung auch der Opposition

Von der Opposition im Bundestag gab es Zustimmung zu der Regelung. Die FDP trage das selbstverständlich mit, sagte Fraktionsvize Michael Theurer. "Die Hilfe muss bei den Schwächsten in der Gesellschaft ankommen." Auch die Grünen nennen die Pläne "gut und richtig". Allerdings kritisierte die Abgeordnete Katharina Dröge, dass unklar bleibe, wie es für Eltern weitergehe, wenn die Kinderkrankentage aufgebraucht seien und die Pandemie noch nicht zu Ende sei. Seit Mitte Dezember 2020 sind die meisten der mehr als 40.000 Schulen und fast 58.000 Kitas in Deutschland entweder komplett geschlossen und es wird nur Notbetreuung angeboten oder es wurde die Anwesenheitspflicht ausgesetzt und Eltern werden gebeten, ihren Nachwuchs zu Hause zu lassen. Für Abschlussklassen, die vor den Prüfungen stehen, gibt es Ausnahmen. Wann die Einrichtungen wieder öffnen können ist unklar. Eine Entspannung der Corona-Lage ist im Moment nicht absehbar.

Redaktion beck-aktuell, 14. Januar 2021 (dpa).