Bundestag beschließt Jahressteuergesetz

Der Bundestag hat am Freitag das Jahressteuergesetz mit umfassenden steuerlichen Änderungen beschlossen. Erleichterungen gibt es zum Beispiel für Solaranlagen, für Arbeitnehmer und im Wohnungsbau. Mineralölkonzerne sollen befristet einen "Energiekrisenbeitrag" leisten. Eine Übertragung von Immobilienvermögen durch Erbschaften und Schenkungen könnte teurer werden. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.

Lindner: "Wermutstropfen" und gute Nachrichten

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) schrieb auf Twitter, das Jahressteuergesetz enthalte einige "Wermutstropfen", aber vor allem gute Nachrichten. Er sprach von einer Steuersenkung durch höhere Pauschalen und nannte eine erweiterte Steuerfreiheit bei der Photovoltaik sowie eine Steuervereinfachung beim Homeoffice. Lindner hatte beim "Energiekrisenbeitrag" von Mineralölkonzernen auf europarechtliche Vorgaben verwiesen, die Deutschland umsetzen müsse. Er redete nicht von einer "Übergewinnsteuer", die er lange abgelehnt hatte. Die finanzpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Katharina Beck, erklärte, die Beteiligung von Mineralölfirmen mit ihren Übergewinnen an den Krisenkosten sei ein "wichtiges Zeichen" für Gerechtigkeit und Solidarität: "Das hätte vor einem halben Jahr niemand geglaubt, dass wir das als Ampel beschließen."

Anpassung bei der Wertermittlung von Immobilien

Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer hatte vor allem die Union bereits vor einer Erhöhung durch die Hintertür gewarnt. Konkret geht es vor dem Hintergrund eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts um eine Anpassung bei der Wertermittlung von Immobilien. Deswegen könnten auf Erben größerer Vermögenswerte ab dem 01.01.2023 höhere Kosten zukommen. Bayern hat sich im Bundesrat bereits für eine Erhöhung von Freibeträgen eingesetzt. Der CSU-Finanzpolitiker Sebastian Brehm warf der FDP einen "offenen Wahlbetrug" vor. Die Partei habe versprochen, es werde keine Steuererhöhungen geben.

Redaktion beck-aktuell, 2. Dezember 2022 (dpa).