Bundestag beschließt Masern-Impfpflicht

Zur stärkeren Eindämmung von Masern-Erkrankungen in Deutschland kommt im neuen Jahr eine Impfpflicht in Kindergärten und Schulen. Der Bundestag beschloss am 14.11.2019 ein Gesetz von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), das zum 01.03.2020 in Kraft treten soll. Eltern müssen dann vor der Aufnahme ihrer Kinder in Kitas oder Schulen nachweisen, dass diese geimpft sind. Bei Verstößen sollen Bußgelder bis zu 2.500 Euro drohen. Für Kinder, die schon in der Kita oder in der Schule sind, ist bis 31.07.2021 nachzuweisen, dass sie geimpft sind oder die Masern schon hatten. 

Impfpflicht auch für Personal in Kitas und Schulen

Spahn sagte: "Masernschutz ist Kinderschutz." Das Gesetz solle die Schwächsten vor der hoch ansteckenden Erkrankung schützen und stelle auf Gemeinschaftseinrichtungen ab. Gelten soll die Impfpflicht auch für Personal in Kitas und Schulen, für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen sowie für Bewohner und Mitarbeiter in Unterkünften für Asylbewerber. In namentlicher Abstimmung votierten 459 Abgeordnete für das Gesetz, 89 lehnten es ab, 105 enthielten sich.

Nötige Impfquote bisher nicht erreicht

2019 sind in Deutschland bisher 501 Menschen an Masern erkrankt, wie aus der Online-Datenbank des Robert-Koch-Instituts hervorgeht. Die Bundesregierung verweist darauf, dass Masern zu den ansteckendsten Erkrankungen gehören. Um die Zirkulation der Erreger zu verhindern, sei bei mindestens 95% der Bevölkerung Immunität erforderlich. Deutschland habe die nötigen Impfquoten aber bisher nicht erreicht.

Weitere Neuregelungen

Das Gesetz sieht außerdem weitere Neuregelungen vor. So sollen Opfer von Vergewaltigungen eine "vertrauliche Spurensicherung" mit Untersuchungen etwa auf Sperma, K.o.-Tropfen oder Alkohol künftig bundesweit von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt bekommen. Ein erweitertes Werbeverbot soll Jugendliche stärker vor unnötigen Schönheitsoperationen bewahren.

Redaktion beck-aktuell, 14. November 2019 (dpa).