Bundestag beschließt zusätzliche Funktionen und Datenschutz für E-Patientenakte

Die ab dem Jahr 2021 geplanten elektronischen Patientenakten sollen schrittweise zusätzliche Funktionen bekommen. Das legt ein Gesetz von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) fest, das der Bundestag am 03.07.2020 beschlossen hat. Neben Arztbefunden und Röntgenbildern sollen ab 2022 auch der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe Untersuchungsheft für Kinder und das Zahn-Bonusheft darin gespeichert werden können.

Opposition kritisierte Datenschutzregeln als unausgereift

Spahn sagte, die Digitalisierung im Gesundheitswesen solle bei den Patienten ankommen. Es gebe dann Akzeptanz, "wenn es im Alltag die Dinge leichter macht." Redner der Opposition kritisierten dagegen "unausgereifte" Datenschutzregeln. So ist die Möglichkeit für Patienten, auch für jedes Dokument einzeln bestimmen zu können, welcher Arzt darauf zugreifen kann, noch nicht zum Start 2021 vorgesehen - sondern erst ab 2022. Grundsätzlich festgelegt ist, dass alle Versicherten ab 01.01.2021 von der Krankenkasse eine E-Akte zur freiwilligen Nutzung angeboten bekommen sollen.

Redaktion beck-aktuell, 3. Juli 2020 (dpa).