Die ab dem Jahr 2021 geplanten elektronischen Patientenakten sollen schrittweise zusätzliche Funktionen bekommen. Das legt ein Gesetz von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) fest, das der Bundestag am 03.07.2020 beschlossen hat. Neben Arztbefunden und Röntgenbildern sollen ab 2022 auch der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe Untersuchungsheft für Kinder und das Zahn-Bonusheft darin gespeichert werden können.
Redaktion beck-aktuell, 3. Juli 2020 (dpa).
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E-Patientenakte soll schrittweise mehr Funktionen bekommen, eldung der beck-aktuell-Redaktion vom 01.04.2020, becklink 2015936
Bundesrat billigt Gesetz zur digitalen Gesundheitsversorgung, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 02.12.2019, becklink 2014886