Bundestag beschließt einheitliche Bürger-Identifikationsnummer
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Die jetzt vom Bundestag beschlossene Steueridentifikationsnummer soll zu einer umfassenden Bürgernummer werden, die Behörden den Zugriff auf schon vorhandene Personendaten bei einer anderen Behörde ermöglicht. Datenschützer und Opposition hatten Bedenken angemeldet. Künftig soll an rund 50 Stellen zusätzlich die Steuer-ID der Betroffenen gespeichert werden - etwa im Melderegister, im Führerscheinregister, bei der Rentenversicherung und den Krankenkassen.

Verwaltungsvorgänge sollen vereinfacht werden

Mit dem Beschluss zur Umsetzung des sogenannten "Registermodernisierungsgesetzes" sollen nach Angaben der großen Koalition Verwaltungsvorgänge einfacher werden. Bei Kontakten mit der Verwaltung müssten Bürger regelmäßig grundlegende Daten wie Adresse oder Familienstand immer wieder angeben oder bestimmte Dokumente wie etwa die Geburtsurkunde vorlegen. Diese Aufwände ließen sich minimieren, wenn die jeweilige Behörde die Basisdaten zu einer natürlichen Person über die neu geschaffene Registermodernisierungsbehörde direkt abrufen könne. Der Bundesrat muss der Neuregelung noch zustimmen. 

Steueridentifikationsnummer als behördenübergreifendes Merkmal

Zu diesem Zweck soll in die relevanten Verwaltungsregister von Bund und Ländern eine Identifikationsnummer eingeführt werden, mit der "gewährleistet wird, dass Basisdaten natürlicher Personen von einer dafür verantwortlichen Stelle auf Inkonsistenzen geprüft, verlässlich gepflegt, aktualisiert und bereitgestellt werden". Zur eindeutigen Zuordnung in diesen Registern soll die Steueridentifikationsnummer als "einheitliches nicht-sprechendes Identifikationsmerkmal" eingeführt werden. Die zur Identifikation erforderlichen personenbezogenen Daten in diesen Registern würden öffentlichen Stellen, die diese für Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz benötigen, "aktuell und in hoher Qualität bereitgestellt". Gleichzeitig könne jeder Bürger über einen sicheren Zugang - das "Datencockpit" - selber einsehen, welche Behörden welche Daten zu ihm ausgetauscht haben. Erlaubt sein soll die gegenseitige Datenabfrage außerdem nur, wenn die betroffene Person zustimmt.

Opposition warnt vor verfassungsrechtlichen Problemen

Die Opposition stimmte geschlossen gegen das Gesetz, weil sie es für nicht vereinbar mit dem Grundgesetz hält. Der digitalpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Manuel Höferlin, sagte, die Nutzung der Steuer-ID als einheitlicher Personenkennung sei verfassungsrechtlich hochbedenklich. Der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz warnte, wenn das Verfahren in einigen Jahren vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern sollte, "dann haben wir ein Kosten- und Zeitproblem biblischen Ausmaßes".

Redaktion beck-aktuell, 29. Januar 2021 (ergänzt durch Material der dpa).