Bundesregierung überprüft Patentrecht

Die Bundesregierung überprüft nach eigenen Angaben das Patentrecht auf Anpassungs- und Modernisierungsbedarf. Dies berichtete der parlamentarische Pressedienst am 04.03.2019. Nach Durchführung der Prüfung werde in Abhängigkeit von ihrem Ergebnis ein Gesetzentwurf vorgelegt, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 19/8048) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 19/7591).

Mittlere Verfahrensdauer von drei Jahren angestrebt

Mit Blick auf die in der Anfrage zitierte Kritik unter anderem an der langen Verfahrensdauer der Patentprüfung werde langfristig eine mittlere Verfahrensdauer von drei Jahren ab Stellung des Prüfungsantrages angestrebt. 2017 habe der Mittelwert 4,5 Jahre betragen. Über eine schnelle Besetzung der mit den Haushaltsgesetzen 2018 und 2019 neu zugewiesen Prüferstellen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) hinaus verfolge die Bundesregierung weitere Maßnahmen mit dem Ziel einer Effizienzsteigerung. Zahlen zu den in der Anfrage ebenfalls thematisierten Patentrechtsverletzungen lägen der Bundesregierung nicht vor, heißt es weiter in der Antwort.

Redaktion beck-aktuell, 7. März 2019.