Gesetzliche Neuregelungen im Juli und August 2017

Mieter können künftig vom Solarstrom auf dem Hausdach profitieren. Mehr Transparenz bei Gehältern soll Entgeltdiskriminierung beseitigen. Der Schutz vor Infektionen im Krankenhaus ist verbessert worden. Diese und weitere Neuregelungen gelten teilweise bereits seit Juli oder nun ab August 2017, wie die Bundesregierung am 31.07.2017 mitteilte.

Mehr Lohntransparenz

Frauen verdienen im Durchschnitt immer noch weniger als Männer. Das will das neue Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen ändern. Mehr Transparenz von Entgeltregelungen soll dazu beitragen, unmittelbare und mittelbare Entgeltdiskriminierungen zu erkennen und zu beseitigen.

Liste der Berufskrankheiten erweitert

Zum 05.08.2017 werden fünf weitere Erkrankungen in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen – darunter Fokale Dystonie (Muskelkrämpfe) bei Instrumentalmusikern, Eierstockkrebs durch Asbest oder Leukämie durch das Gas 1,3-Butadien. Betroffene sollten sich an ihren Arzt oder die gesetzliche Unfallversicherung wenden.

Höhere Schonbeträge in der Kriegsopferfürsorge

Kriegsgeschädigte und ihre Hinterbliebenen können seit dem 25.07.2017 höhere Vermögensschonbeträge geltend machen, wenn sie Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten. Die Vermögensschonbeträge in der Kriegsopferfürsorge sind gegenüber denen der Sozialhilfe weiterhin großzügiger ausgestaltet.

Arbeitnehmerrechte in der Fleischwirtschaft gestärkt

Große Konzerne in der Fleischindustrie haften, wenn sie Subunternehmer beauftragen, die ihre Mitarbeiter prekär beschäftigen oder die nur dem Anschein nach selbstständig sind. Arbeitszeiten müssen genau erfasst werden, damit Sozialversicherungsbeiträge korrekt abgeführt werden können. Das Gesetz ist seit 25.07.2017 in Kraft.

DRK-Schwestern bleiben Krankenhäusern erhalten

Schwestern des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) werden von der maximalen Überlassungsdauer nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ausgenommen. Dadurch können sie länger als 18 Monate an demselben Krankenhaus tätig sein. Die Änderung des DRK-Gesetzes ist seit 25.07.2017 in Kraft.

Online-Ausweisfunktion leichter anwendbar

Die Online-Ausweisfunktion des elektronischen Personalausweises wird leichter anwendbar und attraktiver. Das Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises ist seit 15.07.2017 in Kraft.

Neues Waffenrecht in Kraft

Die Bundesregierung will die Zahl illegaler Waffen und Munition reduzieren. Ein Jahr lang können Besitzer nicht eingetragene Waffen straffrei bei Polizei und Behörden abgeben. Die Reform des Waffenrechts ist im Wesentlichen seit dem 06.07.2017 in Kraft.

Entschädigung von Angehörigen für seelisches Leid

Wer einen Angehörigen durch fremdes Verschulden verloren und dadurch seelisches Leid erfahren hat, soll künftig entschädigt werden. Die Regelung gilt bei Fällen wie Mord, Verkehrsunfall, ärztlichem Behandlungsfehler oder Terror. Das Gesetz ist seit 22.07.2017 in Kraft.

Zwangsbehandlungen von Betreuten auch in Krankenhäusern möglich

Das Gesetz zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten ist seit 22.07.2017 in Kraft. Damit sind ärztliche Zwangsbehandlungen von Betreuten künftig auch außerhalb geschlossener Einrichtungen, wie beispielsweise in normalen Krankenhäusern, möglich.

Ehemündig ab 18 Jahren

Die Bundesregierung geht entschieden gegen Kinderehen vor. Künftig ist eine Eheschließung nur noch möglich, wenn beide Heiratswillige volljährig sind. Das Gesetz ist seit 22.07.2017 in Kraft.

Härtere Strafen für Einbrecher

Einbrecher werden künftig härter bestraft: Für den Einbruch in eine Privatwohnung gilt nun eine Mindeststrafe von einem Jahr Haft. Das Gesetz ist seit 22.07.2017 in Kraft.

Verurteilte Homosexuelle werden rehabilitiert

Männer, die wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen strafrechtlich nach § 175 StGB verurteilt wurden, sollen rehabilitiert werden und einen Entschädigungsanspruch erhalten. Das Gesetz ist seit 22.07.2017 in Kraft.

Stromerzeugung: Netzentgelte neu bemessen

Die Bundesregierung will die Kosten der Stromnetze fairer verteilen. Ziel ist es, regionale Unterschiede bei den Netzentgelten und damit auch bei den Strompreisen für den Endkunden zu verringern. Das Gesetz zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur ist seit 22.07.2017 in Kraft.

Photovoltaik jetzt auch für Mieter vorteilhaft

Auch Mieter sollen vom Solarstrom auf dem Hausdach profitieren können. Das soll Anreize für den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden schaffen. Bei großen Wohnhäusern können Mieter damit etwa 10% ihrer Stromkosten sparen. Das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom ist seit 25.07.2017 in Kraft.

Schutz vor Legionellen wird verstärkt

Eine neue Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz regelt den hygienisch einwandfreien Betrieb von Kühlanlagen und ähnlichen Einrichtungen. Das dient dem Schutz vor Legionellen: Die Bakterien könnten sich andernfalls aus diesen Anlagen über Wassertropfen verbreiten und Lungenentzündungen verursachen. Die 42. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz tritt am 19.08.2017 in Kraft.

Besserer Schutz vor Infektionen – bessere pflegerische Krankenhausversorgung

Meldepflichten ausbauen, Übertragungswege besser aufklären, Zusammenarbeit der Gesundheitsbehörden durch Digitalisierung erleichtern – das verbessert den Schutz vor Infektionen. Das Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten regelt auch, dass künftig in Krankenhäusern Personaluntergrenzen in der Pflege gelten. Es ist seit 25.07.2017 in Kraft.

Samenspenderregister wird eingerichtet

Wer durch eine Samenspende gezeugt wurde, hat künftig das Recht zu erfahren, wer der leibliche Vater ist. Dafür wird ein zentrales Samenspenderregister eingerichtet. Das Gesetz ist seit 22.07.2017 in Kraft.

Hilfe für HIV-Infizierte verstetigt

Finanzielle Hilfsleistungen der Stiftung "Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierter Personen" werden auch künftig möglich sein. Denn ab Januar 2019 übernimmt der Bund die Finanzierung der Stiftung. Das entsprechende Gesetz ist am 29.07.2017 in Kraft getreten.

Gesunde Ernährung in Kita und Schule

Schulen und Kindergärten können auch im neuen Schuljahr ab 01.08.2017 kostengünstig frisches Obst, Gemüse und Milchprodukte erhalten. Für das neue EU-Schulprogramm stellt die EU jährlich 250 Millionen Euro Beihilfe für die Mitgliedstaaten bereit. Die Umsetzung erfolgt durch die Bundesländer.

Bund finanziert Radschnellwege mit

Der Bund kann sich künftig am Bau von Radschnellwegen in den Ländern und Kommunen beteiligen. Eingeplant sind Finanzhilfen in Höhe von 25 Millionen Euro jährlich bis 2030. Die "Highways für Fahrräder" sind vor allem für Berufspendler gedacht. Das Siebte Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes ist seit 05.07.2017 in Kraft.

Redaktion beck-aktuell, 31. Juli 2017.