Bundesregierung: Entzug der Staatsbürgerschaft für IS-Kämpfer gilt nicht rückwirkend

Die von Kurden in Syrien gefangenen Terrorkämpfer mit Doppelpass müssen nicht befürchten, dass ihnen die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen wird. Die Bundesregierung stellte am 01.03.2019 klar, sie halte zwar an ihrem geplanten Gesetzentwurf zum Verlust des Doppelpasses für deutsche Mitglieder der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) fest. Die geplante Änderung werde aber nicht rückwirkend gelten.

Gespräche mit Barley laufen noch

Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums betonte, Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) seien sich einig, dass die Gespräche über den Entwurf bald abgeschlossen werden sollten. Das Justizministerium stehe zu diesem Vorhaben, das im Koalitionsvertrag vereinbart worden war. Der vom Innenministerium dazu vorgelegte Entwurf gehe aber "in einigen Punkten über den Koalitionsvertrag hinaus". Die CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer hatte im Gespräch mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) am 01.03.2019 erklärt: "Unsere Erwartung an Justizministerin Katarina Barley ist, dass sie dazu jetzt endlich ihre Zustimmung gibt." Dem Vernehmen nach will das Innenministerium, um eine Einigung zu erzielen, dem Justizministerium nun in einigen Punkten entgegenkommen.

Trump fordert Rücknahme gefangen genommener europäischer IS-Kämpfer

US-Präsident Donald Trump hatte Deutschland und andere europäische Staaten aufgerufen, mehr als 800 in Syrien gefangene Kämpfer der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) zurückzunehmen und vor Gericht zu stellen. Gegen die von syrischen Kurden gefangenen IS-Kämpfer aus Deutschland liegen allerdings bisher nur in wenigen Fällen Erkenntnisse und Beweise vor, die vor Gericht Bestand hätten. Insgesamt gibt es laut Innenministerium eine größere zweistellige Zahl von "Männern, Frauen und Kindern aus Deutschland" in Gewahrsam kurdischer Kräfte.

Redaktion beck-aktuell, 4. März 2019 (dpa).