Koalition einigt sich auf Maßnahmen für bezahlbare Mieten und mehr Bauland

Die große Koalition hat sich am 18.08.2019 im Koalitionsausschuss auf verschiedene Maßnahmen geeinigt, um Mieten bezahlbar zu halten und zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Wie das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mitteilte, ist unter anderem eine Verlängerung der Mietpreisbremse um fünf weitere Jahre sowie ihre Verschärfung vorgesehen. Auch soll der Betrachtungszeitraums bei der ortsüblichen Vergleichsmiete verlängert werden.

Rückforderung überhöhter Miete bei Verstoß gegen Mietpreisbremse

Wie das Ministerium schreibt, sollen die Regelungen der Mietpreisbremse werden um fünf weitere Jahre verlängert werden. Zu viel gezahlte Miete solle auch rückwirkend für einen Zeitraum von 2,5 Jahren nach Vertragsschluss zurückgefordert werden können, sofern ein Verstoß gegen die Mietpreisbremse vorliegt.

Verlängerung des Betrachtungszeitraums bei der ortsüblichen Vergleichsmiete

Der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete solle von vier auf sechs Jahre verlängert werden. Ein Gesetzentwurf zur Reform des Mietspiegelrechts werde bis Jahresende vorgelegt.

Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen begrenzen 

Ebenfalls bis zum Ende des Jahres wolle die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Möglichkeit zur Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen begrenzt.

Immobilienkäufer bei Maklerkosten entlasten

Weiter sollen die Nebenkosten für den Erwerb von selbstgenutztem Wohnraum deutlich gesenkt werden. Käufer von Wohnungen und Einfamilienhäusern sollen künftig maximal die Hälfte der Maklerkosten tragen müssen, so das Ministerium.

Weiteres Bauland mobilisieren

Bei der Mobilisierung des Baulandes würden die Regelungen der neu gefassten BImA-Verbilligungsrichtlinie auch auf die Grundstücke des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) übertragen. Mit der Deutschen Bahn AG sollen darüber hinaus Gespräche über die Mobilisierung weiterer Grundstücksflächen aus ihrem unmittelbaren Besitz geführt werden.

Wohnungsbauprämie attraktiver ausgestalten

Die Wohnungsbauprämie werde bis Ende 2019 evaluiert. Auf Grundlage der Ergebnisse wolle die Koalition die Wohnungsbauprämie attraktiver ausgestalten, um zusätzliche wohnungspolitische Effekte zu erzielen.

Investitionspakt zur Reaktivierung von Brachflächen

Soweit im parlamentarischen Verfahren zum Bundeshaushalt 2020 finanzielle Spielräume entstünden, sollen zusätzliche Mittel in Höhe von 100 Millionen Euro für einen Investitionspakt zur Reaktivierung von Brachflächen insbesondere für den preiswerten Mietwohnungsneubau zur Verfügung gestellt werden, um Revitalisierungshürden zu mindern.

Anreize für Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme

Anreize für den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme und die energetische Gebäudesanierung würden weiter im Rahmen des Klimakabinetts beraten. Über die konkreten Maßnahmen und deren Finanzierungsvolumen werde im Gesamtkontext aller Klimaschutzmaßnahmen entschieden.

Erleichterungen im Baurecht

Auf Grundlage der Handlungsempfehlungen der Baulandkommission werde die Bundesregierung bis Ende 2019 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Baugesetzbuchs vorlegen. Die Möglichkeiten für Kommunen zur Schließung von Baulücken sollen verbessert werden, etwa durch eine Weiterentwicklung des Vorkaufsrechts oder durch die erleichterte Anwendung eines Baugebots. Ein weiterer Schwerpunkt solle der ländliche Raum sein. So solle die Außengebietsentwicklung erleichtert und eine neue Baugebietskategorie "Dörfliches Wohngebiet" eingeführt werden, um den Bedürfnissen des ländlichen Raums besser zu entsprechen (Verlängerung § 13b BauGB).

Redaktion beck-aktuell, 19. August 2019.