Änderung des GG geplant
Die Maßnahmen des Bundesjustizministeriums sehen unter anderem die Neuformulierung Art. 3 GG vor. Der Begriff "Rasse" soll ersetzt werden. Wie das Bundesjustizministerium mitteilt, soll eine Facharbeitsgruppe zwischen dem Ministerium und dem Bundesinnenministerium einen entsprechenden Formulierungsvorschlag vorlegen.
Anpassungen im Strafgesetzbuch
Vorgesehen ist zudem die Erarbeitung von Regelungsvorschlägen zur Bekämpfung sogenannter Feindeslisten (auch "Todeslisten" genannt) und zur Strafbarkeit verhetzender Beleidigungen. Geprüft werden soll zudem der weitere Handlungsbedarf zur Bekämpfung von Cyberstalking und zur Verbesserung des Schutzes von Kommunalpolitikern und zivilgesellschaftlich Engagierten.
Opfer sollen besser geschützt werden
Der Maßnahmenkatalog sieht die Einrichtung einer zentralen Opferschutzplattform für Opfer von Straftaten vor. Geplant ist zudem die Ausweitung der Härteleistungen für Opfer terroristischer Straftaten und extremistischer Übergriffe auf materielle Schäden und die Ausweitung der Tätigkeit des Opferbeauftragten im Hinblick auf die Förderung der Vernetzung und des Informationsaustausches der opferschützenden Akteure. Fachtagungen und Austausch von "best practice" mit den Opferberatungsstellen und den Landesopferbeauftragten seien hier vorgesehen.
Fristverlängerung im AGG
Von Diskriminierung Betroffene sollen ihre Recht künftig besser durchsetzen können. Geplant ist eine Verlängerung der Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz auf sechs Monate.
Rassismussensible Sprache etablieren
Wie das Bundesjustizministerium mitteilt, soll ein Fokus künftig auf der Verwendung rassismussensibler Sprache liegen. Es solle geprüft werden, inwieweit einheitliche Begriffe bei Rassismusbezug in Gesetzestexten möglich sind. Gestärkt werden soll die Arbeit gegen Hass im Netz und gegen digitale Hassgewalt. Vorgesehen ist die Erweiterung der Kompetenzzentrums "Hass im Netz".
Überprüfung von Strafzumessungsumständen
Überprüft werden sollen im Rahmen einer Studie die in § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB gesetzlich benannten Strafzumessungsumstände "rassistische, fremdenfeindliche und sonstige menschenverachtende" Beweggründe. Geplant ist eine Ausarbeitung zur praktischen Anwendung der genannten Strafzumessungsumstände (wobei die beispielhafte Aufzählung demnächst ausdrücklich um "antisemitische" Beweggründe ergänzt werden soll). Die Studie soll eine Hilfestellung für Gerichte und Staatsanwaltschaften bei der Anwendung der Norm bieten.
Weiterbildung vorgesehen
Die Bundesregierung setze sich ferner für Weiterbildungen im Bereich Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus in der Justiz ein (Fortbildungsveranstaltungen an der Deutschen Richterakademie, Förderung von Projekten des Deutschen Instituts für Menschenrechte). Vorgesehen sei eine praxisorientierte rechtswissenschaftliche Forschung zu Recht und Rassismus und die Prüfung, wie die Auseinandersetzung mit dem NS-Unrecht in der juristischen Ausbildung erreicht werden und dies gegebenenfalls durch eine Änderung des Deutschen Richtergesetzes sichergestellt werden könne.