Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf für digitale Versorgung im Gesundheitswesen

Mittels Digitalisierung sollen Patienten in Zukunft besser versorgt sein. Das Bundeskabinett hat hierzu am 10.07.2019 den Entwurf eines Gesetzes beschlossen, das Apps auf Rezept sowie Angebote zu Online-Sprechstunden ermöglichen soll. Außerdem soll es überall bei Behandlungen möglich sein, auf das sichere Datennetz im Gesundheitswesen zuzugreifen. 

Ärzte sollen digitale Anwendungen verschreiben können

Ärzte sollen nach dem Entwurf für ein "Digitale-Versorgung-Gesetz" (DVG) künftig digitale Anwendungen – wie Tagebücher für Diabetiker oder Apps für Menschen mit Bluthochdruck – verschreiben können. Damit Patienten Apps schnell nutzen können, soll für die Hersteller ein zügiger Zulassungsweg geschaffen werden. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) soll in einer ersten Stufe Sicherheit, Funktion, Qualität, Datenschutz und Datensicherheit der Produkte prüfen. Sie sollen dann ein Jahr lang von der Krankenkasse erstattet werden. In dieser Zeit soll der Hersteller nachweisen müssen, dass die App die Versorgung verbessert.

Leistungserbringer werden in Telematikinfrastruktur eingebunden

Außerdem sollen Patienten sich darauf verlassen können, dass ihre Ärzte sowie weitere Leistungserbringer an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen werden. Apotheken müssen sich nach dem Entwurf bis Ende September 2020 und Krankenhäuser bis Januar 2021 anschließen lassen. Für Ärzte, die sich weiterhin nicht anschließen, wird der Honorarabzug von bislang 1% ab dem 01.03.2020 auf 2,5% erhöht. Hebammen und Physiotherapeuten sowie Pflegeeinrichtungen sollen sich freiwillig an die TI anschließen können. Die Kosten hierfür würden erstattet, so das Bundesgesundheitsministerium.

Künftig mehr digitale Lösungen

Patienten sollen Ärzte, die Online-Sprechstunden anbieten, leichter finden. Darum sollen Ärzte künftig auf ihrer Internetseite über solche Angebote informieren dürfen. Die Aufklärung für eine Videosprechstunde soll auch im Rahmen der Videosprechstunde erfolgen können. Die Zettelwirtschaft im Gesundheitswesen soll abgelöst werden durch digitale Lösungen. Bislang erhielten Ärzte für ein versendetes Fax mehr Geld als für das Versenden eines elektronischen Arztbriefs, erläutert das Gesundheitsministerium. Die Selbstverwaltung werde beauftragt, das zu ändern. Außerdem sollen Ärzte künftig mehr Möglichkeiten haben, sich auf elektronischem Weg mit Kollegen auszutauschen. Wer einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig beitreten möchte, könne das auch auf elektronischem Wege tun. Außerdem könnten künftig auch Heil- und Hilfsmittel auf elektronischem Weg verordnet werden.

Bundesrat muss nicht zustimmen

Der Bundesrat muss dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Das Gesetz soll im Januar 2020 in Kraft treten.

Redaktion beck-aktuell, 10. Juli 2019.