Bundesregierung will zu grenzkontrollfreien Schengen-Binnengrenzen zurückkehren

Die Bundesregierung ist nach eigenen Angaben "bestrebt, zu grenzkontrollfreien Schengen-Binnengrenzen zurückzukehren". Maßgeblich sei, insbesondere den Schutz der Außengrenzen weiter zu verbessern und illegale Sekundärmigration zu verhindern", schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs.:19/3486) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs.:19/3090) zur aktuellen Schengen-Situation.

Bundesregierung zieht positive Bilanz bei der Bewertung der Sicherheit des Schengen-Raums

"Seit Jahren werden seitens der Bundesregierung zahlreiche Aktivitäten und Maßnahmen auf europäischer und nationaler Ebene initiiert, um den Schutz der EU- und Schengen-Außengrenzen stetig weiter zu verbessern", heißt es in der Antwort. Zudem setze sie sich "seit Jahren für eine Intensivierung (grenz-)polizeilicher Maßnahmen innerhalb des Schengenraums - unterhalb der Schwelle der vorübergehenden Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen - nach Maßgabe des jeweiligen nationalen Rechts im Rahmen der schengenrechtlichen Bestimmungen" ein, um illegale Sekundärmigration zu unterbinden und grenzüberschreitende Kriminalität zu bekämpfen.

Funktionierender Außengrenzschutz wichtig für grenzkontrollfreien Schengen-Raum

Einen funktionierenden Außengrenzschutz wertet die Bundesregierung in ihrer Antwort als "ein wichtiges Element für einen sicheren Schengen-Raum ohne Binnengrenzkontrollen". Dabei sei der Schutz der Außengrenzen primär Aufgabe des jeweiligen Mitgliedstaates im Rahmen seiner nationalen Souveränität. Besonders betroffene Mitgliedstaaten würden hierbei durch die Europäische Grenz- und Küstenwache Frontex unterstützt.

Bund weist auf Beteiligung an Unterstützungsmaßnahmen von Frontex hin

Deutschland beteilige sich ständig mit mehr als 100 Polizeivollzugsbeamten des Bundes und der Länder an den Unterstützungsmaßnahmen von Frontex. Schwerpunkt seien dabei Griechenland, Italien und Bulgarien. Darüber hinaus leistet die Bundesregierung den Angaben zufolge im Einzelfall grenzpolizeiliche Ausbildungs- beziehungsweise Ausstattungshilfe, soweit erforderliche Unterstützungsmaßnahmen nicht aus Mitteln der EU gewährt werden können. Diese Maßnahmen kämen gegebenenfalls auch dem Außengrenzschutz zugute.

Redaktion beck-aktuell, 30. Juli 2018.