Bundesrat will Gerichtsverfahren gegen die öffentliche Hand beschleunigen

Bürger sollen ihre Ansprüche gegen die öffentliche Hand künftig schneller und effektiver durchsetzen können. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, den der Bundesrat am 17.05.2019 beschlossen hat.

Doppelprozesse vermeiden

Bislang müssen Betroffene, die im Streit gegen Behörden vor dem Verwaltungsgericht obsiegt haben, ihre Ersatzansprüche zum Beispiel aus der Amtshaftung anschließend in einem zweiten Verfahren vor dem Zivilgericht einklagen. Solche Doppelprozesse möchte der Bundesrat künftig vermeiden und schlägt ein neues integriertes Verwaltungsgerichtsverfahren für öffentlich-rechtliche Ersatzansprüche vor.

Instanzenzug straffen

Um planungsrechtliche Verfahren zum Beispiel für den Straßenbau zu beschleunigen, soll die Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte als Eingangsinstanz erweitert und ein sogenanntes konzentriertes Verfahren eingeführt werden. In diesem könnten die Parteien frühzeitig den zeitlichen Ablauf des Verfahrens strukturieren.

Spezialisierung der Gerichte

Der Bundesrat fordert zudem die Möglichkeit, bei den Verwaltungsgerichten spezielle Wirtschafts- und Planungsspruchkörper einzurichten, die über besonderes Fachwissen in wirtschaftsrelevanten Verfahren verfügen.

Flexibler Personaleinsatz

Für eine Übergangszeit sollen Verwaltungsgerichte den Einsatz abgeordneter Richter oder Richter auf Probe flexibler gestalten können, um auf besondere personelle Belastungen zu reagieren.

Bundesregierung und Bundestag am Zug

Der Gesetzentwurf wird über die Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet. Dieser entscheidet, ob er den Vorschlag des Bundesrates aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Redaktion beck-aktuell, 17. Mai 2019.