Doppelprozesse vermeiden
Bislang müssen Betroffene, die im Streit gegen Behörden vor dem Verwaltungsgericht obsiegt haben, ihre Ersatzansprüche zum Beispiel aus der Amtshaftung anschließend in einem zweiten Verfahren vor dem Zivilgericht einklagen. Solche Doppelprozesse möchte der Bundesrat künftig vermeiden und schlägt ein neues integriertes Verwaltungsgerichtsverfahren für öffentlich-rechtliche Ersatzansprüche vor.
Instanzenzug straffen
Um planungsrechtliche Verfahren zum Beispiel für den Straßenbau zu beschleunigen, soll die Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte als Eingangsinstanz erweitert und ein sogenanntes konzentriertes Verfahren eingeführt werden. In diesem könnten die Parteien frühzeitig den zeitlichen Ablauf des Verfahrens strukturieren.
Spezialisierung der Gerichte
Der Bundesrat fordert zudem die Möglichkeit, bei den Verwaltungsgerichten spezielle Wirtschafts- und Planungsspruchkörper einzurichten, die über besonderes Fachwissen in wirtschaftsrelevanten Verfahren verfügen.
Flexibler Personaleinsatz
Für eine Übergangszeit sollen Verwaltungsgerichte den Einsatz abgeordneter Richter oder Richter auf Probe flexibler gestalten können, um auf besondere personelle Belastungen zu reagieren.
Bundesregierung und Bundestag am Zug
Der Gesetzentwurf wird über die Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet. Dieser entscheidet, ob er den Vorschlag des Bundesrates aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.