Bundesrat will der NPD Staatsgeld entziehen

Die Bundesländer wollen einen Ausschluss der rechtsextremistischen NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung erreichen. Sie beschlossen am 02.02.2018 im Bundesrat in Berlin einstimmig, einen entsprechenden Antrag (BR-Drs. 30/18) beim Bundesverfassungsgericht zu stellen.

Neuregelung nach BVerfG-Entscheidung

Das Bundesverfassungsgericht hatte die NPD als verfassungsfeindlich eingestuft, aber einen Verbotsantrag des Bundesrats abgewiesen, weil die NPD derzeit zu unbedeutend erscheint (BeckRS 2017, 100243). Die Richter hatten aber auf die Möglichkeit hingewiesen, die staatliche Parteienfinanzierung zu ändern. Der Bundestag beschloss daraufhin 2017 eine Änderung des Grundgesetzes. Die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) sagte: "Wir bleiben eine freiheitliche und auch eine streitbare Demokratie, aber wir sind eben auch eine wehrhafte Demokratie." Ihre Amtskollegin aus Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig (SPD), betonte: "Gerade in unserem Bundesland ist die NPD sehr umtriebig. Wir haben eine NPD erlebt, die versucht, sich in der Zivilgesellschaft breit zu machen, die versucht, sich in unseren Dörfern und Städten Raum zu erkämpfen." Im Landesparlament habe die NPD für ihre feindliche Ausrichtung geworben.

Redaktion beck-aktuell, 2. Februar 2018 (dpa).