Bundesrat warnt vor Kompetenzverlust in der Altenpflege

Die Ausbildung von Pflegefachkräften wird modernisiert und vereinheitlicht. Der Bundesrat hat der neuen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (BR-Drs. 355/18) am 21.09.2018 zugestimmt. Die Regelungen seien dringend notwendig, um die Reform der Pflegeberufe durch die Länder voranzutreiben, heißt es in einer begleitenden Entschließung. Zugleich bedauert der Bundesrat, dass die neuen Vorgaben zu einer Absenkung des Niveaus speziell der Altenpflege gegenüber der Pflege führen. Eine auf systematischer Evaluation und Evidenz mittels Leitlinien und Standards basierende Pflege könne danach nicht mehr gewährleistet werden (BR-DRs. 355/18 (B)).

Neue Kompetenzbeschreibung "falsches Signal"

Dies werde der Verantwortung nicht gerecht, die Pflegefachkräfte in der Langzeitpflege übernehmen, warnen die Länder. Im Hinblick auf die berufliche Mobilität und eine gleiche Bezahlung von Pflegefachkräften in Krankenhäusern und in der Langzeitpflege sei die neue Kompetenzbeschreibung ein falsches Signal. Die Bundesregierung solle Auszubildende, die vor der Entscheidung stehen, Altenpfleger zu werden, deshalb umfassend über die Konsequenzen dieser Wahl informieren. Die Auswirkungen der Verordnung müssten außerdem wissenschaftlich untersucht werden.

Bundesregierung soll gegensteuern

Außerdem fordern die Länder die Bundesregierung auf, die Niveauabsenkung der Altenpflegeausbildung zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufzuheben und bereits jetzt einer möglichen Benachteiligung dieses Berufs gegenzusteuern.

Entschließung geht an Bundesregierung

Die Entschließung wird nun an die Bundesregierung weitergeleitet. Feste Fristen für die Beratung gibt es jedoch nicht.

Hintergrund zur Reform der Pflegeberufe

Grundlage der Reform der Pflegeberufe ist das in der vergangenen Legislaturperiode verabschiedete Pflegeberufegesetz, das die Ausbildungen umfassend modernisiert. Pflegefachkräfte sollen damit besser auf die veränderten Herausforderungen in der Berufspraxis vorbereitet werden. Außerdem erhalten sie neue Berufs- und Aufstiegsmöglichkeiten.

Umfassende Änderungen

Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung setzt die Vorgaben dieses Gesetzes um. Sie regelt beispielsweise Einzelheiten zur Ausbildungsstruktur, zu den Mindestanforderungen, den Ausbildungsinhalten, den Prüfungen und der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Außerdem enthält sie Regelungen für die neue hochschulische Pflegeausbildung.

Start der neuen Ausbildung: 2020

Nach der Zustimmung des Bundesrates kann die Verordnung nunmehr im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Start der neuen Pflegeausbildung ist Anfang 2020.

Redaktion beck-aktuell, 24. September 2018.