Bundesrat muss sich abschließend noch einmal mit Entwurf befassen
Spätestens drei Wochen, nachdem der Bundestag das Gesetz verabschiedet hat, befasst sich der Bundesrat im zweiten Durchgang noch einmal abschließend mit dem Thema. Dann geht es um die Frage der Zustimmung zu dem Gesetz.
Ziel der Regierung: Beschleunigung der Asylverfahren
Durch die Einstufung als sichere Herkunftsstaaten möchte die Bundesregierung die Asylverfahren für Migranten aus Georgien, Algerien, Marokko und Tunesien beschleunigen: diverse Verfahrens-, Klage- und Ausreisefristen würden sich verkürzen, Rechtsmittel hätten keine aufschiebende Wirkung. Die Bundesregierung begründet ihren Schritt damit, dass Asylverfahren für Bürger der vier Staaten fast immer mit einer Ablehnung enden. Dabei verweist sie auf die geringe Anerkennungsquote der betroffenen Staatsangehörigen: Im Jahr 2017 betrug sie lediglich 0,6% für Georgien, 2% für Algerien, 4,1% für Marokko und 2,7% für Tunesien.
Widerlegbare Vermutung für Fehlen einer Verfolgung
Bei sicheren Herkunftsstaaten wird vermutet, dass ein Antragsteller aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird. Diese Vermutung kann durch den Antragsteller im Rahmen seines Asylverfahrens widerlegt werden. Es findet weiterhin eine individuelle Prüfung statt: Sofern die vom Antragsteller angegebenen Tatsachen oder Beweismittel die Annahme begründen, dass ihm politische Verfolgung droht, wird seinem Antrag entsprochen. Ist dies nicht der Fall, wird der Antrag als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt.