Bundesrat kriitisiert geplantes Teilhabechancengesetz

Der Bundesrat fordert Änderungen an dem geplanten Teilhabechancengesetz der Bundesregierung, mit dem Langzeitarbeitslose über Lohnkostenzuschüsse wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden sollen. Er fordert unter anderem mehr Unterstützung bei der Weiterbildung, die Schaffung von Anreizen für die Aufnahme einer Berufsausbildung und Öffnungsklauseln für regionale Modellprojekte. Zudem macht er in seiner am 21.09.2018 beschlossenen Stellungnahme (BR-Drs. 366/18 (B)) deutlich, dass er es für verfehlt hält, dass das geplante Instrument "Teilhabe am Arbeitsmarkt" erst nach sieben Jahren Arbeitslosigkeit gelten soll.

Förderung erst nach sieben Jahren zu spät

Die Erfahrungen zeigten, dass die Chancen auf Wiederbeschäftigung bereits nach fünf Jahren ausgesprochen gering seien, begründet der Bundesrat seine Kritik. Die Förderung solle deshalb schon dann möglich sein, wenn Personen innerhalb der letzten sechs Jahre fünf Jahre arbeitslos waren. Wichtig ist den Ländern auch, dass entlassene Strafgefangene von der Förderung nicht ausgeschlossen sind.

Mehr Unterstützung bei der Weiterbildung

Die Beschäftigungen zur Eingliederungen von Personen, die zwei Jahre arbeitslos waren, sollten nach Ansicht des Bundesrates zum Erwerb von Versicherungsansprüchen führen. Darüber hinaus spricht er sich dafür aus, den geplanten Zuschuss für Weiterbildungskosten des Arbeitgebers deutlich zu erhöhen. Er schlägt vor, dass die Kosten nicht nur hälftig, sondern vollständig übernommen werden sollten. Gerade in den ersten beiden Jahren sei bei den Beschäftigten von einem großen Weiterbildungsbedarf auszugehen, heißt es zur Begründung.

Öffnungsklausel für Modellprojekte gefordert

Zudem möchte der Bundesrat sicherstellen, dass Langzeitarbeitslose, die bereits von einem Landesprogramm gefördert werden, von der Teilnahme an den neuen Instrumenten des Bundes nicht ausgeschlossen sind. Weiter bittet er um Prüfung, ob über das neue Teilhabeinstrument auch Modellprojekte gefördert werden können, die von Ländern und Kommunen speziell für bestimmte Regionen entwickelt wurden.

Anreize für Berufsausbildung schaffen

Schließlich wollten die Länder das laufende Gesetzgebungsverfahren dazu nutzen, um einen deutlicheren Anreiz für die Aufnahme einer Berufsausbildung zu setzen und damit dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Sie schlagen deshalb eine Regelung vor, nach der die Ausbildungsvergütung über die Anhebung des Freibetrages und der Abschreibbarkeit steuerlich besser berücksichtigt würde.

Pläne der Bundesregierung

Mit den geplanten Lohnkostenzuschüssen möchte die Bundesregierung Langzeitarbeitslose wieder in den Arbeitsmarkt integrieren. Voraussetzung für eine Förderung über das Instrument "Teilhabe am Arbeitsmarkt" soll eine siebenjährige Arbeitslosigkeit unter Bezug von Hartz IV sein. Außerdem sollen die Betroffenen mindestens 25 Jahre alt sein müssen. Laut Gesetzentwurf soll der Lohnkostenzuschuss für maximal fünf Jahre ausgezahlt werden. Er soll in den ersten zwei Jahren 100% des gesetzlichen Mindestlohns betragen und dann um zehn Prozentpunkte pro Jahr sinken. Um den Betroffenen den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben zu erleichtern, sollen sie von den Jobcentern umfassend betreut werden.

Insgesamt vier Milliarden Euro zur Verfügung

Für eine Förderung nach einer zweijährigen Arbeitslosigkeit soll das Arbeitsverhältnis für mindestens zwei Jahre geschlossen werden müssen. Der Zuschuss soll dann 75% im ersten und 50% im zweiten Jahr betragen. Maßgeblich soll in diesem Fall das tatsächliche Arbeitsentgelt sein. Insgesamt stellt die Bundesregierung rund vier Milliarden Euro für diese Fördermaßnahmen zur Verfügung.

Stellungnahme geht über Bundesregierung an Bundestag

Die Stellungnahme der Länder wird nun über die Bundesregierung in das Bundestagsverfahren eingebracht.

Redaktion beck-aktuell, 24. September 2018.