Bundesrat stimmt Verschärfung der Düngeverordnung zu

Der Bundesrat hat am 27.03.2020 der umstrittenen Verschärfung der Düngeverordnung zugestimmt. Zur Ausweisung von besonders belasteten Gebieten erhalten die Länder nun aber Zeit bis Ende 2020. Der Bundesrat rügte die Verordnung allerdings in einer zusätzlichen Entschließung und betonte, dass er jetzt nur zugestimmt habe, um Strafzahlungen zu verhindern.

Folge eines EuGH-Urteils

Mit der neuen Düngeverordnung reagiert die Bundesregierung auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Dieser hatte am 21.06.2018 festgestellt, dass Deutschland die EG-Nitratrichtlinie nur unzureichend umgesetzt hat. Zudem seien die Nitratwerte im deutschen Grundwasser zu hoch. Ziel der neuen Regeln ist es, Düngemittel in der Landwirtschaft gezielter einzusetzen und umweltschädliche Nitrateinträge in Gewässer zu vermeiden. Die Bundesregierung erhofft sich Einsparungen, vor allem bei der Anwendung von Mineraldüngemitteln.

Wegen Corona mehr Zeit für Gebietsausweisung

Die vom Bundesrat beschlossene Verlängerung der Übergangsfristen erfolgte vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie. Sie beruht auf einer Einigung zwischen der Bundesregierung und der Europäischen Kommission. In der Begründung betont der Bundesrat, die Verlängerung setze ein wichtiges Signal in der aktuellen Krisensituation in Richtung der landwirtschaftlichen Betriebe. Sie diene auch einer sachgerechten Bearbeitung der mit der Novelle vorgesehenen Neuausweisung der gefährdeten Gebiete durch die Umwelt- und Landwirtschaftsverwaltungen der Länder.

Bundesrat rügt Verordnung

In einer zusätzlichen Entschließung weist der Bundesrat allerdings auf zahlreiche Unzulänglichkeiten der Verordnung aus fachlicher, rechtlicher und vollzugsseitiger Sicht hin. Die Zustimmung habe er nur deshalb nicht an eigentlich erforderliche Änderungsvorgaben geknüpft, um das Risiko eines zweiten Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik zu vermeiden. Davor hatte die Bundesregierung ausdrücklich gewarnt. Die umfangreiche Entschließung zeigt detailliert die verschiedenen Defizite der Verordnung auf und bittet die Bundesregierung, im Benehmen mit den Ländern durch künftige Regelungen und Verwaltungsvereinbarungen Abhilfe zu schaffen.

Redaktion beck-aktuell, 27. März 2020.