Länder fordern dauerhafte Bundesbeteiligung
In einer begleitenden Entschließung fordern die Länder, dass sich der Bund langfristig finanziell an der Verbesserung der Qualität der Kitas beteiligt. Mit der vorgesehenen Befristung bliebe das Gesetz hinter den Erwartungen der Länder zurück. Um dennoch eine zügige Verbesserung der Situation in den Kindertagesstätten zu ermöglichen, habe der Bundesrat den Vermittlungsausschuss nicht angerufen. Die Bundesregierung solle aber spätestens 2020 die dauerhafte Bundesbeteiligung regeln, um die mit dem Gesetz verfolgten Ziele nicht zu gefährden.
Bund stellt für bessere Kita-Qualität 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung
Laut Gesetz stellt der Bund den Ländern bis 2022 rund 5,5, Milliarden Euro vor allem für Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung zur Verfügung. So sollen die Gelder vor allem in gute Betreuungsschlüssel, vielfältige pädagogische Angebote und die Qualifizierung der Fachkräfte fließen. Grundsätzlich dürfen die Gelder auch zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren herangezogen werden. Allerdings soll die Verbesserung der Qualität Vorrang haben.
Gesetz sieht Pflicht zur Staffelung der Kitagebühren vor
Künftig besteht bundesweit die Pflicht, die Kitagebühren zu staffeln. Entgegen dem ursprünglichen Regierungsentwurf ist es nach dem Bundestagsbeschluss aber nicht mehr zwingend, dass Kitagebühren nach dem Einkommen der Eltern gestaffelt werden. Nunmehr können auch die Anzahl der Kinder und die tägliche Betreuungszeit des Kindes Kriterien für die Staffelung sein.
Länder entscheiden über notwendige Maßnahmen
Damit das Geld dort ankommt, wo es benötigt wird, sollen die Länder selbst entscheiden, welche konkreten Maßnahmen sie ergreifen. Hierfür müssen sie mit dem Bund individuelle Verträge schließen. Erst wenn alle 16 Länder entsprechende Verträge abgeschlossen haben, wird das Geld ausgezahlt.