Bundesrat stimmt Gesetz zum Bürokratieabbau zu

Zwei Wochen nach dem Bundestag stimmte am 08.11.2019 auch der Bundesrat dem dritten Bürokratieentlastungsgesetz zu. Die darin enthaltenen Maßnahmen sollen Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürgern sowie der Verwaltung zu Gute kommen. Sie beinhalten insbesondere Erleichterungen durch Umstellung auf elektronische Prozesse bei der Datenerfassung. Mit einer begleitenden Entschließung mahnt die Länderkammer aber an, weitere Bemühungen zum Bürokratieabbau vorzunehmen. Das Gesetz soll zum 01.01.2020 in Kraft treten.

Künftig nur noch elektronische AU und digitaler Meldeschein bei Hotelübernachtungen 

Eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung löst den bisherigen Krankenschein aus Papier ab. Künftig informieren die Krankenkassen den Arbeitgeber auf Abruf elektronisch über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit der gesetzlich versicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Auch der Meldeschein bei Übernachtungen im Hotel ist nach dem Bundestagsbeschluss obsolet. Er musste bisher ausgefüllt, vom Gast persönlich unterschrieben und ein Jahr lang aufbewahrt werden. Ersetzt wird er durch ein elektronisches Meldeverfahren.

Kürzere Aufbewahrung für Steuerdateien

Auch die Archivierung elektronisch gespeicherter Steuerunterlagen wird vereinfacht. Für Unternehmen entfällt die Pflicht, bei einem Wechsel der Steuersoftware zehn Jahre lang die alten Datenverarbeitungsprogramme in Betrieb zu halten. Sie können nun fünf Jahre nach dem Wechsel abgeschafft werden, wenn ein Datenträger mit den gespeicherten Steuerunterlagen vorhanden ist.

Regierung erwartet Milliarden-Entlastung

Daneben sieht das Gesetz zahlreiche weitere Steuervereinfachungen vor, unter anderem für Firmengründer, die ihre Umsatzsteuervoranmeldungen nur noch vierteljährlich statt bisher monatlich abgeben müssen. Oder für Lohnsteuerhilfevereine, die Ehrenamtliche unterstützen. Zudem reduziert das Gesetz die Statistikpflichten. Ziel ist es, das aktuelle Registerwesen durch Einführung eines Basisregisters für Unternehmen zu modernisieren. Die Bundesregierung rechnet mit einem Entlastungsvolumen von über einer Milliarde Euro.

Bundesrat fordert weitere Bemühungen

In einer begleitenden Entschließung begrüßt der Bundesrat das Gesetz als einen Schritt zur Entlastung des Mittelstands. Er kritisiert allerdings, der Bundestagsbeschluss sei kein großer Wurf, sondern habe die Chance auf deutlich spürbare Vereinfachungen verstreichen lassen. Er bleibe im Umfang deutlich hinter dem zurück, was im Interesse der Stärkung und Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Wirtschaft wünschenswert wäre. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, ihr Bemühen um Bürokratieentlastung entschieden fortzusetzen und zügig weitere Vorschläge dazu zu erarbeiten. Die Länder kündigen an, den Bund dabei mit Vorschlägen zu unterstützen.

Redaktion beck-aktuell, 11. November 2019.