Historisch gewachsene Praxis gesetzlich verankert
Die einheitliche Stromgebotszone stellt sicher, dass Strompreis und Netzzugang bundesweit gleichermaßen gelten. Sie ist historisch gewachsen, aber bislang nicht gesetzlich verankert. Um die Handlungsspielräume für die nächste Bundesregierung zu erhalten, will die geschäftsführende Bundesregierung diese einheitliche Stromgebotszone absichern und den Status quo festschreiben. Die Änderung der Stromnetzzugangsverordnung kann nach der Entscheidung der Länderkammer im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Sie tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Nord-Süd-Gefälle bei Strompreisen
Hintergrund ist laut Länderkammer, dass die Preisentwicklung zwischen den Regionen innerhalb Deutschlands weiter auseinanderzudriften droht. Ursache dafür seien nach Angaben der Bundesregierung Schwierigkeiten beim Netzausbau: Im Norden sinken bei immer preiswerterem Strom aus Windenergie und einer geringen Nachfrage die Preise. Im windschwächeren Süden steigen sie dagegen, weil der Bestand an Windrädern dort für den Verbrauch zu gering ist.