Bundesrat stimmt für deutschlandweit einheitliche Strompreise

In Deutschland gilt auch künftig eine einheitliche Stromgebotszone. Der Bundesrat hat am 15.12.2017 einer Verordnung der geschäftsführenden Bundesregierung zugestimmt, die eine Aufteilung des deutschen Strommarktes in unterschiedliche Preiszonen verhindern soll. Netzbetreiber können damit die sogenannten Stromgebotszonen in Deutschland künftig nicht ändern ohne staatliche Stellen einzubeziehen. Sie dürfen insbesondere kein Engpassmanagement bei Netzüberlastungen einführen, das eine Aufteilung der innerdeutschen Strompreiszone zur Folge hätte.

Historisch gewachsene Praxis gesetzlich verankert

Die einheitliche Stromgebotszone stellt sicher, dass Strompreis und Netzzugang bundesweit gleichermaßen gelten. Sie ist historisch gewachsen, aber bislang nicht gesetzlich verankert. Um die Handlungsspielräume für die nächste Bundesregierung zu erhalten, will die geschäftsführende Bundesregierung diese einheitliche Stromgebotszone absichern und den Status quo festschreiben. Die Änderung der Stromnetzzugangsverordnung kann nach der Entscheidung der Länderkammer im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Sie tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Nord-Süd-Gefälle bei Strompreisen

Hintergrund ist laut Länderkammer, dass die Preisentwicklung zwischen den Regionen innerhalb Deutschlands weiter auseinanderzudriften droht. Ursache dafür seien nach Angaben der Bundesregierung Schwierigkeiten beim Netzausbau: Im Norden sinken bei immer preiswerterem Strom aus Windenergie und einer geringen Nachfrage die Preise. Im windschwächeren Süden steigen sie dagegen, weil der Bestand an Windrädern dort für den Verbrauch zu gering ist.

Redaktion beck-aktuell, 15. Dezember 2017.