Bundesrat sieht Verbesserungsbedarf bei geplanten Änderungen im Steuerrecht

Der Bundesrat hat sich am 21.09.2018 ausführlich mit den Plänen der Bundesregierung (BR-Drs. 372/18) auseinandergesetzt, den Umsatzsteuerbetrug im Online-Handel zu bekämpfen und zahlreiche weitere Änderungen im Steuerrecht vorzunehmen. In seiner Stellungnahme (BR-Drs. 372/18 (B)) weist der Bundesrat auf Verbesserungsbedarf an verschiedenen Stellen des Gesetzentwurfs hin.

Vorschriften gegen Betrug im Online-Handel könnten praxistauglicher sein

Die geplante Änderung des Umsatzsteuergesetzes zur Bekämpfung des Betrugs im Onlinehandel unterstützt der Bundesrat ausdrücklich. Er schlägt aber Änderungen im Detail vor, um die Regelungen praxistauglicher, wirtschaftlicher und unbürokratischer zu gestalten.

Förderung von Elektrofahrzeugen bei Dienstwagenbesteuerung begrüßt

Auch die von der Bundesregierung vorgeschlagene Förderung von Elektrofahrzeugen bei der Dienstwagenbesteuerung begrüßt der Bundesrat: sie stelle einen Beitrag zur Reduktion von Schadstoffemissionen und zur Dekarbonisierung im Straßenverkehr dar.

Bundesrat fordert steuerliche Förderung aller Dienstfahrräder

Der Bundesrat verlangt zudem, die geplanten Steuervorteile für Dienst-E-Bikes auch auf Pedelecs und Fahrräder auszuweiten. Dies würde die wirtschaftliche Attraktivität für ein betriebliches Mobilitätsmanagement sowohl auf Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerseite erhöhen. Der Umstieg von Pkw auf Pedelec oder Fahrrad könnte insbesondere in den Ballungszentren zu einer Entlastung des Verkehrs und zu einer Verringerung der Abgas- und Feinstaubbelastung beitragen, meinen die Länder.

Länder für steuerfreies Jobticket

Aus dem gleichen Grund fordern die Länder, das Jobticket steuerfrei zu stellen. Dies könne Arbeitnehmer dazu veranlassen, verstärkt öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen – mit entsprechend positiven Auswirkungen auf Schadstoff- und Verkehrsbelastungen sowie Energieverbrauch durch den Individualverkehr.

Bundesrat für Erhöhung der Übungsleiter- und der Ehrenamtspauschale

Zur Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements möchte der Bundesrat die sogenannte Übungsleiterpauschale auf 3.000 Euro und die Ehrenamtspauschale auf 840 Euro erhöhen.

Sofortabschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter anheben

Weitere Änderungswünsche der Länder dienen der Verfahrensvereinfachung, zum Beispiel durch Anhebung der Sofortabschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 1.000 Euro.

Bundesregierung plant umfangreiche Änderungen im Steuerrecht

Die Bundesregierung hatte dem Bundesrat ihren Gesetzentwurf mit zahlreichen Änderungen im Steuerrecht zur Stellungnahme vorgelegt. Er enthält Anpassungen an EU-Recht und an höchstrichterliche Rechtsprechung in insgesamt 15 Steuergesetzen.

Pflichten vor allem für den Online-Handel

Der ursprüngliche Arbeitstitel Jahressteuergesetz wurde umbenannt in Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs beim Handel mit Waren im Internet. Denn die Bundesregierung plant insbesondere, die Regeln für den Online-Handel zu verschärfen: Ab Januar 2019 sollen Betreiber von elektronischen Marktplätzen bestimmte Daten ihrer Händler erfassen, um eine Prüfung der Steuerbehörden zu ermöglichen. Dazu gehören Name, vollständige Anschrift, Steuernummer, Versand- und Lieferadresse, Zeitpunkt und Höhe des Umsatzes. Darüber hinaus sollen Betreiber für nicht entrichtete Umsatzsteuer aus dem Handel auf ihren Plattformen haften. Hiervon sollen sie sich befreien können, wenn sie gewisse Aufzeichnungspflichten erfüllen oder steuerunehrliche Händler von ihrem Online-Marktplatz ausschließen. Vor allem in Drittländern ansässige Unternehmen führten häufig keine Steuer auf Umsätze ab, die sie aus Verkäufen in Deutschland erzielen, heißt es zur Begründung. Dagegen will die Bundesregierung angehen.

Steuervorteile für E-Dienstwagen

Dienstwagen mit privater Nutzung sollen künftig nur noch mit 0,5 Prozentpunkten besteuert werden, wenn es sich um Elektro- und Hybridfahrzeugen handelt. Bisher lag die Bemessungsgrundlage bei 1% des Listenpreises. Mit der steuerlichen Förderung möchte die Bundesregierung einen Anreiz zur Bestellung von Elektrowagen schaffen.

Kinderzulage-Anträge nur mit Steuer-Identifikationsnummer des Kindes

Kinderzulage-Anträge sollen nach dem Entwurf der Bundesregierung künftig die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes enthalten müssen, um den Datenabgleich zwischen den Finanzbehörden zu vereinfachen.

Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften

Außerdem schlägt der Entwurf eine verfassungskonforme Regelung zum Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften vor. Er enthält zudem zahlreiche Folgeänderungen, unter anderem zum Investmentsteuerreform-, zum Betriebsrentenstärkungs- und zum Pflegestärkungsgesetz.

Inkrafttreten zum 01.01.2019 geplant

Die Bundesregierung rechnet mit Steuermindereinnahmen in Höhe von 410 Millionen Euro. Angaben zu den erwarteten Mehreinnahmen durch die Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs enthält der Entwurf nicht. Er sieht ein Inkrafttreten zum 01.01.2019 vor.

Redaktion beck-aktuell, 24. September 2018.