Bundesrat setzt sich für mehr Tierschutz beim Online-Handel ein

Der Bundesrat möchte den Tierschutz beim Online-Handel mit Heimtieren verbessern. In einer am 11.10.2019 gefassten Entschließung fordert er von der Bundesregierung klare gesetzliche Regelungen. Neben einer Anbieterkennzeichnung für Private sollen insbesondere die Betreiber der Onlineportale in die Pflicht genommen werden. Der Handel soll insgesamt unter tierschutzrechtlichen Gesichtspunkten kontrolliert werden.

Bundesrat fordert Anbieterkennzeichnung für Private

Die Neuerungen sollen vor allem private Anbieter in den Blick nehmen. Anders als gewerbliche Händler müssen sie bislang über keine Anbieterkennzeichnung verfügen, weshalb auf sie keine Rückschlüsse möglich sind. Der Bundesrat möchte deshalb erreichen, dass Betreiber von Onlineportalen auch von nicht-gewerblichen Händlern eine Anbieterkennzeichnung einfordern müssen.

Betreiber der Onlineportale in die Pflicht nehmen

Für erforderlich halten die Länder auch, Betreiber von Onlineportalen zu verpflichten, dass sie Anbieter auf Tierschutzvorgaben hinweisen und Tierschutzverstöße verstärkt verhindern. Insofern schlagen die Länder vor, dass Portale Verkaufsangebote künftig nur dann online schalten dürfen, wenn die Anbieter bestimmte tierschutzrelevante Nachweise erbringen. Auch sollte darüber nachgedacht werden, Käufern zu ermöglichen, sich bei den Portalen zu melden, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass mit dem Tier entgegen dem Angebot etwas nicht in Ordnung ist.

Einheitliche Zertifizierung der Portale und zentrale Überwachung

Außerdem spricht sich der Bundesrat für eine bundeseinheitliche Zertifizierung von Onlineportalen aus, mit deren Hilfe der Handel unter tierschutzrechtlichen Gesichtspunkten kontrolliert werden kann. Darüber hinaus sollte es seiner Ansicht nach, eine zentrale Stelle geben, die den Internethandel systematisch nach illegalen Händlern untersucht. Einbezogen werden sollen dabei auch Angebote, die Anbieter über Server in anderen EU-Staaten oder Drittländern in den deutschen Markt streuen.

Wirksame Sanktionsmöglichkeiten

Schließlich fordern die Länder wirksame Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen von Onlineportalen, Printmedien und Anbietern. Zur Begründung erklären sie, dass tierschutzrelevante Missstände im Online-Handel ein beträchtliches Ausmaß haben, aber nur zufällig bekannt werden.

Redaktion beck-aktuell, 14. Oktober 2019.