Verunglimpfen der europäischen Flagge oder Hymne soll strafbar werden
Darin schlägt er einen neuen Straftatbestand vor, der für das Verunglimpfen der europäischen Flagge oder Hymne eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vorsieht. Wer eine öffentlich angebrachte europäische Flagge entfernt, zerstört, beschädigt oder unbrauchbar beziehungsweise unkenntlich macht, muss nach dem Gesetzentwurf ebenfalls mit Strafe rechnen.
Bislang nur nationale Symbole geschützt
Die Länder begründen ihre Initiative mit einer Lücke im Strafgesetzbuch. Dieses schützt über § 104 und § 90a StGB nur Symbole ausländischer Staaten und der Bundesrepublik Deutschland vor Verunglimpfung. Mit dem vorgeschlagenen § 90c würde sichergestellt, dass die Strafverfolgungsbehörden auch dann einschreiten können, wenn sich das Verächtlichmachen gegen die europäischen Grundwerte richtet.