Bundesrat möchte Entschädigung bei Flug- und Bahnverspätungen vereinfachen

Der Bundesrat möchte es Fluggästen und Bahnkunden erleichtern, bei Verspätungen finanzielle Entschädigungen geltend zu machen. In einer am 14.12.2018 gefassten Entschließung regt er automatisierte Verfahren an (BR-Drs. 571/18 (B)).

Transportunternehmen sollen gesetzlich verpflichtet werden

Es sei nicht einzusehen, dass Flug und Zug per App gebucht werden können, die Entschädigung dann aber schriftlich auf komplizierten Formularen beantragt werden muss, heißt es in der Initiative. Dies komme einem verwaltungstechnischen Abwehrreflex gleich. Wenn eine freiwillige Selbstverpflichtung der Transportunternehmen keine Wirkung erziele, müssten sie notfalls per Gesetz zu einem antragslosen und automatisierten Entschädigungsverfahren verpflichtet werden. Mit diesem Appell wenden sich die Länder die Bundesregierung.

Bundesrat: Verspätungen ein Dauerärgernis

Flug- und Zugverspätungen und damit verbundene Wartezeiten seien ein Dauerärgernis für Verbraucher, gibt der Bundesrat zu bedenken. Allein im Luftverkehr seien von Januar bis September 2018 wegen Verspätungen bei 824 Beschwerden von Passagieren Ermittlungen eingeleitet worden. Es müsse deshalb zu klaren, verbindlichen und überprüfbaren Verbesserungen bei der Durchsetzung von Entschädigungen kommen, fordert der Bundesrat.

Bundesregierung kann Anliegen der Länder aufgreifen

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreift. Feste Fristen gelten hierbei nicht.

Redaktion beck-aktuell, 17. Dezember 2018.