Bundesrat schlägt Änderungen bei Mietpreisbremse vor

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass sich Mieter noch leichter gegen zu hohe Mieten zur Wehr setzen können müssen. In seiner Stellungnahme zum geplanten Mietrechtsanpassungsgesetz (BR-Drs. 431/18) vom 19.10.2018 (BR-Drs. 431/18 (B)) spricht er sich dafür aus, die den Mietern obliegende Rügepflicht abzuschaffen und durch eine mieterfreundlichere Regelung zu ersetzen. Der Mieter soll nicht mehr darlegen müssen, warum die verlangte Miete seines Erachtens zu hoch ist. Auch zu weiteren Regelungen nimmt die Länderkammer Stellung.

Änderungen bei ortsüblicher Vergleichsmiete

Außerdem plädiert der Bundesrat dafür, den Bezugszeitraum für die ortübliche Vergleichsmiete von vier auf acht Jahre auszuweiten. Hierdurch würden mehr Mieten einbezogen und kurzfristige Preissteigerungen relativiert. Das Gesamtbild sei dadurch zuverlässiger und es könnte eine preisdämpfende Wirkung erzielt werden.

Modernisierungsumlage bundesweit senken

Die geplante Senkung bei der Modernisierungsumlage sollte nach Meinung des Bundesrates bundesweit und nicht nur in bestimmten Gebieten gelten. Die Refinanzierungskosten, die Vermieter für Modernisierungsmaßnahmen aufbringen müssten, seien schließlich bundesweit gestiegen, begründet er seine Forderung. Vermieter sollen in Gebieten mit knappem Wohnraum künftig nur noch 8% auf Mieter umlegen können, bisher sind bis zu 11% zulässig. Außerdem möchte die Bundesregierung eine Kappungsgrenze für die Erhöhung der Quadratmeter-Miete einführen: Der Vermieter darf die Miete nach einer Modernisierung nicht um mehr als drei Euro pro Quadratmeter Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren erhöhen.

Missbräuchliche Modernisierung wird geahndet

Um das so genannte Herausmodernisieren von Mietern zu unterbinden, soll es als Ordnungswidrigkeit mit einer hohen Geldbuße bestraft werden. Der Gesetzentwurf enthält Tatbestände, bei deren Erfüllung ein missbräuchliches Modernisieren vermutet wird, beispielsweise wenn sich die Monatsmiete mit der angekündigten Mieterhöhung mindestens verdoppelt.

Wertungswiderspruch bei Begleichung von Mietschulden beseitigen

Darüber hinaus bittet der Bundesrat im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, wie die Schlechterstellung von Mietern nach Zahlung ihrer Mietschulden bei einer ordentlichen Kündigung gegenüber einer außerordentlichen Kündigung wegen Zahlungsverzugs beseitigt werden kann.

Hinweis auf Ausnahme von Mietpreisbremse

Die von der Bundesregierung beabsichtigte Verschärfung der Mietpreisbremse zielt darauf ab, ihre Wirksamkeit zu stärken und die Mieter insbesondere auch vor Verdrängung zu schützen. Künftig sollen Vermieter bereits vor Vertragsabschluss unaufgefordert und schriftlich darüber informieren müssen, ob eine Ausnahme von der Mietpreisbremse vorliegt. Ansonsten können sie sich nicht auf die Ausnahme berufen. 

Stellungnahme geht in den Bundestag

Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun über die Bundesregierung gemeinsam mit ihrer Gegenäußerung in den Bundestag eingebracht. Dort wurde das Gesetz am 19.10.2018 in erster Lesung beraten.

Redaktion beck-aktuell, 22. Oktober 2018.