Bundesrat: Live-Übertragung von Gerichtsverfahren künftig möglich

Mehr Öffentlichkeit im Gerichtssaal: Der Bundesrat hat am 22.09.2017 das vom Bundestag bereits am 22.06.2017 beschlossene Gesetz zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit gebilligt. Es lockert das seit 1964 bestehende Verbot von Ton- und Rundfunkaufnahmen von Gerichtsverhandlungen und Urteilsverkündungen und passt die bisherigen Vorgaben für Audio- und Videoübertragungen an das neue Medienverständnis an.

Tonübertragungen aus dem Gerichtssaal

Zu den wichtigsten Neuerungen gehöre, dass künftig Tonübertragungen für Journalisten in Medienarbeitsräume möglich sind. Dies war vor allem beim Münchener NSU-Prozess gefordert worden. Außerdem könne die Verkündung von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in besonderen Fällen in Hörfunk und Fernsehen ausgestrahlt werden. Das Gesetz sehe zudem vor, dass zu wissenschaftlichen und historischen Zwecken Tonaufnahmen von Verhandlungen des Bundesverfassungsgerichts zulässig sind, wenn es sich um ein zeitgeschichtlich besonders relevantes Verfahren handelt.

Einzelfallentscheidung des jeweiligen Gerichts

Ob es zu der jeweiligen Übertragung bzw. Aufzeichnung kommt, solle das Gericht im Einzelfall etscheiden. Diese Entscheidung sei nicht anfechtbar. So soll eine Verzögerung des Verfahrens ausgeschlossen werden.

Erweiterter Einsatz von Gebärdendolmetschern

Darüber hinaus schaffe das Gesetz Erleichterungen für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen. So sei künftig der Einsatz von Gebärdendolmetschern im gesamten gerichtlichen Verfahren möglich. Für die betroffenen Personen entstünden dadurch keine Kosten.

Inkrafttreten

Die Bestimmungen zu den Gebärdendolmetschern sollen am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft treten. Die Änderungen der Audio- und Tonübertragungen hingegen noch weitere sechs Monate später.

Redaktion beck-aktuell, 22. September 2017.