Gesetzentwurf: Sexualstraftaten gegen Kinder sollen unbegrenzt in erweitertem Führungszeugnis verbleiben

Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes vorgelegt, mit dem eine zeitlich unbegrenzte Aufnahme von Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in das erweiterte Führungszeugnis ermöglicht werden soll. Ziel des Gesetzes ist, verurteilten Sexualstraftätern den beruflichen und ehrenamtlichen Umgang mit Kindern und Jugendlichen dauerhaft zu verwehren.

Bisherige Aufnahme- und Tilgungsfristen werden ihrer Zielsetzung nicht gerecht

Wie es in dem Entwurf heißt, wurde durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes vom 16.07.2009 das erweiterte Führungszeugnis eingeführt. Dessen Ziel sei es, den betroffenen Stellen Informationen zur Verfügung zu stellen, um Personen, die wegen Straftaten zum Nachteil von Minderjährigen verurteilt worden sind, vom Umgang mit Minderjährigen auszuschließen. Dieses Ziel werde wegen der derzeit geltenden Aufnahmefristen und Tilgungsfristen nicht im erforderlichen Umfang erreicht.

Missbrauchstäter sollen vom beruflichen Umgang mit Kindern dauerhaft ausgeschlossen sein

Der Gesetzentwurf sieht als zentrale Regelung vor, Verurteilungen wegen Sexualdelikten gegen Kinder und Jugendliche von der Aufnahmefrist auszunehmen, wenn ein erweitertes Führungszeugnis beantragt wird. Parallel hierzu sollen diese Verurteilungen von der Tilgung ausgenommen werden. Dies bewirke, heißt es in dem Entwurf, dass diese Verurteilungen zeitlich unbegrenzt in ein erweitertes Führungszeugnis aufgenommen werden. Mit dieser Änderung solle erreicht werden, dass wegen Taten zum Nachteil von Kindern verurteilten Sexualstraftätern der berufliche und ehrenamtliche Umgang mit Kindern und Jugendlichen dauerhaft verwehrt werden kann.

Redaktion beck-aktuell, 24. März 2020.