Automatische Kennzeichenerfassung und anlasslose Datenerhebung gehen zu weit
Die Aufstellung und Nutzung von automatisierten Kennzeichenlesegeräten sei ohne jegliche räumliche Begrenzung geplant und deshalb zu weitreichend, heißt es in der Bundesrats-Stellungnahme vom 14. 12. 2018. Unverhältnismäßig sei auch, dass die Regelung sämtliche Fahrer und Fahrzeuge unabhängig davon erfasse, ob sie sich rechtmäßig oder rechtswidrig in bestimmten Verkehrszonen bewegen. Darüber hinaus sei nicht sichergestellt, dass die Daten unverzüglich ausgewertet und in unbedenklichen Fällen umgehend und umfassend gelöscht werden, kritisieren die Länder. Auch die vorgesehene Löschungsfrist von sechs Monaten halten sie für bedenklich. Die bei Verkehrsordnungswidrigkeiten geltende Verjährungsfrist von drei Monaten würde damit erheblich überschritten.
Gesetzentwurf erlaubt automatisiertes Erfassen und Abgleich
Nach dem Gesetzentwurf sollen Behörden relevante Daten wie Fahrzeugkennzeichen, Schadstoffklasse oder Bilder der Fahrer automatisiert erheben, speichern und verwenden können. Um festzustellen, ob für ein Fahrzeug ein Fahrverbot gilt, dürften sie künftig auf das Zentrale Fahrzeugregister zurückgreifen, in dem Halter- und Fahrzeugdaten gespeichert sind.