Für eine reibungslose Umsetzung
Zugleich warnten sie vor einem zu weitreichenden Eingriff des Bundes in die Kompetenzen der Länder. Die Frist zur Einführung der gestaffelten Kostenbeiträge hält der Bundesrat angesichts des damit verbundenen Aufwandes für zu knapp. Die Staffelung sollte deshalb erst am 01.08.2020 beginnen und nicht - wie im Gesetzentwurf vorgesehen - zum 01.08.2019. Um Qualitätsverbesserungen ansonsten ohne Verzögerung umsetzen zu können, plädiert er dafür, dass der Bund die vorgesehenen Mittel unabhängig von den Vertragsschlüssen mit den Ländern zum 01.01.2020 auszahlt.
5,5 Milliarden für zahlreiche Maßnahmen und gestaffelte Kita-Gebühren
Mit dem Gute-Kita-Gesetz möchte die Bundesregierung bis 2022 rund 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen, die vor allem in gute Betreuungsschlüssel, vielfältige pädagogische Angebote und die Qualifizierung der Fachkräfte fließen sollen. Geplant sei außerdem eine bundesweit verpflichtende soziale Staffelung der Kita-Gebühren. Einkommensschwache Familien möchte die Bundesregierung ganz von den Kita-Gebühren befreien, um so für mehr Chancengerechtigkeit zu sorgen.
Länder entscheiden über notwendige Maßnahmen
Damit das Geld dort ankommt, wo es benötigt wird, sollen die Länder selbst entscheiden, welche konkreten Maßnahmen sie ergreifen. Es sei deshalb geplant, dass sie mit dem Bund individuelle Verträge schließen. Möglich seien Maßnahmen in insgesamt zehn Handlungsfeldern.
Stellungnahme geht in den Bundestag
Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun über die Bundesregierung gemeinsam mit ihrer Gegenäußerung in den Bundestag eingebracht. Dort wurde das Gesetz am 18.10.2018 bereits in erster Lesung beraten.