Bundesrat gibt grünes Licht für E-Scooter

Elektrische Tretroller mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h dürfen künftig im Straßenverkehr fahren. Dies ergibt sich aus einer Verordnung der Bundesregierung, die den Umgang mit "Elektrokleinstfahrzeugen" regelt und der der Bundesrat am 17.05.2019 zugestimmt hat.

Nicht auf Gehwegen und erst ab 14 Jahren

Anders als in der Regierungsverordnung ursprünglich vorgesehen, dürfen die E-Scooter aber nicht auf Gehwegen und in Fußgängerzonen fahren, sondern ausschließlich auf Radwegen beziehungsweise Radfahrstreifen. Gibt es solche nicht, müssen die Roller auf die Straße. Für alle E-Scooter-Nutzer gilt ein Mindestalter von 14 Jahren. Dies machte der Bundesrat zur Bedingung für seine Zustimmung.

Versicherungs-, aber keine Helmpflicht

Die Roller müssen bremsen können und eine Beleuchtungsanlage haben. Zum Versicherungsnachweis wurde von der Bundesregierung eigens eine aufklebbare Versicherungsplakette zur Anbringung an E-Scootern konzipiert. Eine Helmpflicht besteht nicht.

Inkrafttreten nach Einarbeitung der Änderungen

Ab wann die E-Scooter tatsächlich fahren dürfen, entscheidet die Bundesregierung. Sie muss die vom Bundesrat beschlossenen Änderungen noch umsetzen, dann kann sie die Verordnung im Bundesgesetzblatt verkünden.

Freigabe für Einbahnstraßen

In einer begleitenden Entschließung spricht sich der Bundesrat dafür aus, dass E-Scooter Einbahnstraßen auch entgegen der Fahrtrichtung befahren dürfen, sofern dies für Fahrräder erlaubt ist. Er bittet die Bundesregierung, die Straßenverkehrsordnung entsprechend zu ändern.

Keine Ausnahmeverordnung zu Hoverboards

Außerdem greift er in der Entschließung Überlegungen der Bundesregierung auf, eine Ausnahmeverordnung für Hoverboards und sonstige Fahrzeuge ohne Lenk- und Haltestangen zu erlassen: Eine solche lehnt der Bundesrat ab. Er plädiert für ein Mindestniveau an Verkehrssicherheit. Die Strategie "Vision Zero" im Straßenverkehr dürfe nicht gefährdet werden.

Redaktion beck-aktuell, 17. Mai 2019.