Bundesrat fordert Verschärfung des Waffenrechts

Der Bundesrat fordert eine Verschärfung des Waffenrechts: Personen, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden, sollen grundsätzlich als waffenrechtlich unzuverlässig gelten. Dies geht aus seiner Stellungnahme vom 20.09.2019 zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung hervor, der der Umsetzung einer EU-Richtlinie über Kontrolle des Erwerbs und Besitzes von Waffen in nationales Recht dient. Reichsbürgern, Links- und Rechtsextremisten sowie religiösen Fanatikern könnte so leichter der Waffenschein entzogen oder gar nicht erst erteilt werden, so die Ländervertretung.

Regelabfrage und Regelvermutung

Waffenbehörden sollen nach den Plänen des Bundesrats künftig immer eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz durchführen, um die Zuverlässigkeit eines Antragstellers umfassender als bisher zu überprüfen. Bislang holen die Behörden Auskünfte beim Bundeszentralregister, bei den zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregistern und den örtlichen Polizeidienststellen ein. Stelle sich heraus, dass eine Person vom Verfassungsschutz beobachtet wird, solle sie grundsätzlich keine Erlaubnis zum Umgang mit Waffen erhalten. Diese gesetzliche "Unzuverlässigkeitsvermutung" soll nach der geplanten Neuregelung allerdings im Einzelfall widerlegbar sein.

Forderung nicht neu

Zur Regelabfrage beim Verfassungsschutz hatte der Bundesrat bereits am 02.03.2018 einen Gesetzentwurf beschlossen (BR-Drs. 39/18 (B)) und beim Deutschen Bundestag eingebracht. Dieser hat bislang noch nicht über den Vorschlag entschieden.

Redaktion beck-aktuell, 23. September 2019.