Bundesrat fordert Verbesserungen an BaföG-Reform

Nach Ansicht des Bundesrates ist die von der Bundesregierung geplante Reform des BAföG (BR-Drs. 55/19) noch verbesserungswürdig. In seiner am 15.03.2019 beschlossenen Stellungnahme fordert er unter anderem, die Höhe der BAföG-Leistungen automatisch an die tatsächliche Preis- und Einkommensentwicklung zu koppeln.

Weitere Öffnung des BAföG gefordert

Außerdem spricht er sich dafür aus, das BAföG für Teilzeitausbildungen und für alle Modelle der Studienorientierung zu öffnen. Die geltende Altersgrenze halten die Länder angesichts der Vielfalt der Bildungsbiographien und unter dem Gesichtspunkt des lebenslangen Lernens für nicht gerechtfertigt und bitten darum, sie aufzuheben. Darüber hinaus schlagen sie vor, eine längere BAföG-Förderung zu ermöglichen, wenn sich die Ausbildung infolge einer Behinderung, der Pflege von Angehörigen oder einer Schwangerschaft verzögert.

Reform soll BAföG-Sätze anheben

Wesentlicher Bestandteil der beabsichtigten Reform ist die Anhebung der Bedarfssätze bis 2020 in zwei Schritten um insgesamt 7%: 5% im Jahr 2019 und nochmals 2% im Jahr 2020. Der Förderungshöchstsatz steigt von derzeit 735 monatlich auf 861 Euro im Jahr 2020. Um insbesondere die Mittelschicht zu entlasten, sollen auch die Einkommensfreibeträge angehoben werden: Um 7% im ersten Schritt 2019, 3% in 2020 und nochmals 6% in 2021. Auch der Freibetrag für eigenes Vermögen von Auszubildenden soll steigen.

Zusatzbeiträge der Krankenkassen werden berücksichtigt

Auch beim BAföG-Zuschlag zur Krankenversicherung gibt es Verbesserungen: Er berücksichtigt künftig den durchschnittlichen kassenindividuellen Zusatzbeitrag, der seit 2015 von den gesetzlichen Krankenkassen auch von Studentinnen und Studenten erhoben wird.

Verschuldensängste sollen verringert werden

Außerdem sollen BAföG-Empfängern die Verschuldungsängste genommen werden. Hierfür sieht der Gesetzentwurf eine neue Regelung zur Darlehensdeckelung vor, nach der die Restschuld erlassen wird, wenn jemand den Darlehensanteil seines BAföG binnen 20 Jahren trotz nachweisbaren Bemühens nicht tilgen kann.

Stellungnahme geht zunächst an Regierung

Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun zunächst an die Bundesregierung weitergeleitet. Sobald sie sich dazu geäußert hat, leitet sie den Gesetzentwurf einschließlich der Stellungnahme des Bundesrates und ihrer Gegenäußerung an den Bundestag zur weiteren Beratung und Entscheidung.

Redaktion beck-aktuell, 18. März 2019.