Bundesrat fordert unbefristete Rehabilitierung von DDR-Unrecht

Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR sollen zeitlich unbegrenzt Anträge auf Rehabilitierung stellen können. Dies fordert der Bundesrat in einer Entschließung vom 02.02.2018 (BR-Drs. 743/17(B)). Ebenfalls unbefristet sollen wichtige Funktionsträger auf frühere Stasi-Tätigkeiten überprüft werden können.

Weiterhin Bedürfnis für Unrechtsausgleich

Nach derzeitiger Rechtslage seien Anträge auf Rehabilitierung von staatlich veranlasstem Unrecht in der DDR nur bis zum 31.12.2019 möglich, Anträge auf Folgeleistungen bis zum 31.12.2020. Die Praxis habe jedoch gezeigt, dass die Opfer politischer Verfolgung immer noch neue Anträge auf Rehabilitierung stellen, heißt es in der Entschließung des Bundesrates. Das Bedürfnis nach Ausgleich des erlittenen Unrechts bestehe weiterhin. Nicht alle Betroffenen hätten wegen ihrer erlittenen Traumatisierung bisher über das Erlebte sprechen können. Erst mit großem zeitlichem Abstand seien sie in der Lage, sich damit zu befassen und eine Rehabilitierung oder eine Folgeleistung zu beantragen. Die derzeitige Befristung diene in erster Linie administrativen beziehungsweise fiskalischen Zwecken – vorrangig sei jedoch der Anspruch der Opfer auf dauerhafte Rehabilitierung.

Daten aus DDR-Strafregister erhalten

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, die rechtlichen Voraussetzungen für die Aufhebung der Antragsfristen im Strafrechtlichen, Verwaltungsrechtlichen und im Beruflichen Rehabilitierungsgesetz zu schaffen. Um die Rehabilitierung dauerhaft zu erleichtern, sollen Behörden außerdem auch nach 2020 noch auf Daten aus dem Strafregister der DDR zurückgreifen können – sie sollen daher nicht gelöscht werden dürfen.

Überprüfung staatlicher Funktionsträger auf Stasi-Tätigkeit soll dauerhaft möglich bleiben

Auch die Überprüfung staatlicher Funktionsträger auf frühere hauptamtliche oder inoffizielle Stasi-Tätigkeit solle entfristet werden und künftig dauerhaft möglich sein. Nach derzeitiger Rechtslage sei die Recherche nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz bis zum 31.12.2019 befristet. Das Interesse an der Aufklärung von Stasi-Verstrickungen wichtiger Funktionsträger – zum Beispiel im öffentlichen Dienst, in Gerichten oder Parlamenten – sei jedoch nach wie vor ungebrochen. Bis heute litten zahlreiche Menschen an den Folgen von Repressionen des Staatssicherheitsdienstes, betont der Bundesrat. Er möchte daher die Fristen streichen lassen, um das Vertrauen in politische Gremien und öffentliche Institutionen zu stärken und größtmögliche Transparenz zu gewährleisten.

Entschließung wird nun Bundesregierung zugeleitet

Die Entschließung wird nun der amtierenden Bundesregierung zugeleitet, damit diese über den Vorschlag der Länder entscheidet. Feste Fristen gibt es dafür allerdings nicht.

Redaktion beck-aktuell, 2. Februar 2018.