Stärkung der Familie ist gesamtgesellschaftliche Verantwortung
Die Stärkung der Familien sei eine gemeinsame Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen, betont der Bundesrat. Länder und Kommunen hätten in den letzten Jahren enorme Anstrengungen unternommen, um insbesondere die Kita-Plätze auszubauen und die Eltern bei den Beiträgen deutlich zu entlasten. Dass nun auch der Bund beabsichtige, mit dem geplanten Gute-Kita-Gesetz die Qualität der Kindertagesbetreuung zu verbessern und auf eine Beitragsfreiheit hinzuwirken, befürwortet der Bundesrat.
Förderung auch über 2022 hinaus
Dabei unterstreicht er, dass die Qualitätsverbesserung in der frühen Bildung, Erziehung und Betreuung eine Daueraufgabe ist. In dem Maße, wie die Länder sich mit dem Familienentlastungsgesetz dauerhaft für die Finanzierung familienpolitischer Leistung engagierten, sei auch die Steigerung der Qualität der Kindertagesbetreuung eine Daueraufgabe. Die Länder forderten deshalb, dass sich der Bund auch über das Jahr 2022 hinaus an den Kosten des Gute-Kita-Gesetzes von jährlich mindestens 2 Milliarden Euro beteiligt.
Die Leistungen des Familienentlastungsgesetzes
Das geplante Familienentlastungsgesetz sehe eine Anhebung des Kindergeldes ab Juli 2019 um zehn Euro pro Kind und Monat vor. Für das erste und zweite Kind betrage es dann 204 Euro, für das dritte 210 und für das vierte und jedes weitere Kind 235 Euro monatlich. Auch der steuerliche Kinderfreibetrag solle angepasst werden - er steige 2019 und 2020 um jeweils 192 Euro. Ebenfalls steuermindernd werde die geplante Erhöhung des Grundfreibetrags wirken. Von derzeit 9000 Euro jährlich solle dieser im nächsten Jahr auf 9168 Euro steigen, 2020 dann auf 9408 Euro. Erst ab dieser Grenze muss das Einkommen versteuert werden.
Ausgleich der kalten Progression
Eine weitere Maßnahme sei der Ausgleich der kalten Progression, also des Effektes, wonach Einkommenssteigerungen im Falle einer Inflation durch den progressiven Steuersatz mitunter aufgezehrt werden. Um diese schleichende Steuererhöhung künftig zu verhindern, sollten die Eckwerte bei der Einkommenssteuer ab Januar 2019 nun entsprechend der Inflation verschoben werden. Für 2019 setze der Gesetzentwurf eine Inflationsrate von 1,84 Prozent, für 2020 eine von 1,95 Prozent an.