Bundesrat billigt Wohngeldreform

Die vom Bundestag beschlossene Wohngeldreform kommt. Der Bundesrat hat ihr am 08.11.2019 zugestimmt. Damit steigen die staatlichen Zuschüsse für Geringverdiener ab 01.01.2020. Die erhöhten Beträge orientieren sich an der allgemeinen Entwicklung der Mieten und der Einkommen.

Künftig Anpassung des Wohngelds an Miet- und Einkommensentwicklungen

Ab dem 01.01.2022 wird der Zuschuss alle zwei Jahre an eingetretene Miet- und Einkommensentwicklungen angepasst. Außerdem erreicht das Wohngeld künftig mehr Menschen. Anstatt 480.000 Haushalten kommt der Wohnzuschuss etwa 660.000 Haushalten zugute. Grund ist eine Anpassung der Parameter bei der Wohngeldformel.

Neue Mietstufe für teure Gegenden

Mit der Novelle wird auch eine neue, siebte Mietstufe für besonders teure Gegenden eingeführt. Zudem ist vorgesehen, die Höchstbeträge des Wohngeldes regional gestaffelt anzuheben, um die unterschiedliche Mietentwicklung besser zu berücksichtigen.

Redaktion beck-aktuell, 11. November 2019.