Bundesrat billigt Neuregelung verfassungsgerichtlich beanstandeter Studienplatzvergabe

In seiner Sitzung vom 11.10.2019 hat der Bundesrat die vom Bundestag beschlossene Änderung des Hochschulrahmengesetzes (HRG) gebilligt. Damit wird ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, mit dem die Regelungen über die Studienplatzvergabe in Humanmedizin teilweise für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber für die Beseitigung der verfassungswidrigen Rechtslage eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2019 gewährt worden war.

Änderung ersetzt Bundesgesetz durch Länder-Staatsvertrag

In Reaktion auf die höchstrichterliche Rechtsprechung wird § 32 HRG aufgehoben. Die tatsächliche Durchführung der Zulassungsverfahren richtet sich damit nach landesrechtlichen Regelungen, die jeweils einen Staatsvertrag der Länder umsetzen. Durch die Bindung an den Staatsvertrag soll sichergestellt werden, dass bundesweit die gleichen Regeln gelten.

Redaktion beck-aktuell, 11. Oktober 2019.