Auch Verwalter von Mietimmobilien trifft die Pflicht zur Fortbildung
Ebenfalls fortbilden müssen sich Verwalter von Mietimmobilien. Lediglich Makler und Verwalter, die einen staatlich anerkannten Aus- oder Fortbildungsabschluss wie Immobilienkaufmann oder Immobilienfachwirt haben, seien in den ersten drei Jahren nach Aufnahme ihrer Tätigkeit von der Fortbildungspflicht befreit.
Geplanter Sachkundenachweis gestrichen
Mit der Einführung der Fortbildungspflicht habe der Bundestag den ursprünglich von der Bundesregierung geplanten Sachkundenachweis ersetzt, berichtet der Bundesrat weiter. Dieser habe vorgesehen, dass Verwalter und Makler ihre Kenntnisse durch Prüfungen vor Industrie- und Handelskammern belegen.
Berufshaftpflicht für Immobilienverwalter
Darüber hinaus verpflichte das Gesetz Immobilienverwalter zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung, Makler seien hiervon ausgenommen. Die Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung trete am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft. Ebenso die Fortbildungspflicht für Makler und Immobilienverwalter.