Technologieübergreifende Innovationsausschreibungen
Die Sonderausschreibungsmengen werden nicht auf den bestehenden 52-Gigawatt-Deckel für Solaranlagen angerechnet. Flankierend sieht das Gesetz technologieübergreifende Innovationsausschreibungen vor. Darin sollen künftig innovative Konzepte für besonders netz- und systemdienliche Projekte sowie neue Preisgestaltungsmechanismen und Ausschreibungsverfahren erprobt werden. Darüber hinaus will der Bundestag die Kraft-Wärme-Kopplung weiterentwickeln und umfassend modernisieren.
Vergütungen für größere Solar- und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen werden gekürzt
Um europarechtlich verbotene Überförderungen zu vermeiden, kürzt der Bundestagsbeschluss Vergütungen für größere Solar- und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen.
Keine dauerblinkenden Windräder mehr
Das Gesetz ändert zudem die Vorgaben für die nächtliche Beleuchtung von Windrädern: Sie müssen nicht mehr die ganze Nacht blinken, sondern nur noch, wenn ein Flugzeug naht.
Bundestag hatte Regierungsentwurf nochmal geändert
Am 23.11.2018 hatte der Bundesrat ausführlich zu dem ursprünglichen Regierungsentwurf Stellung genommen. Einige der Anliegen hat der Bundestag in seiner Beschlussfassung vom 30.11.2018 (BR-Drs. 614/18) aufgegriffen – unter anderem Verbesserungen für Mieterstromprojekte und längere Übergangsfristen für die Änderungen bei Photovoltaik-Dachanlagen.
Bundesrat regt schlüssiges Gesamtkonzept an
In einer begleitenden Entschließung (BR-Drs. 614/18 (B)) fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, bei künftigen energiepolitischen Vorhaben die Länderexpertise bei der Umsetzung der Energiepolitik angemessen zu berücksichtigen und zeitnah tragfähige Lösungen sowie ein schlüssiges Gesamtkonzept zu entwickeln. Die Länder regen ein weiteres Gesetzgebungsverfahren zur Energiewende im Jahr 2019 an, um insbesondere die Mieterstromprojekte stärker als bisher zu fördern.
Inkrafttreten am Tag nach der Verkündung geplant
Das Gesetz kann nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll überwiegend am Tag danach in Kraft treten. Die begleitende Entschließung wird der Bundesregierung zur Entscheidung zugeleitet.