Länder schlagen Ausnahme vom Heilkundevorbehalt vor
Darin schlagen die Länder eine Änderung des Notfallsanitätergesetzes vor, die es Einsatzkräften erlaubt, mit invasiven Maßnahmen das Leben eines Menschen zu retten, ohne dass ein Arzt dabei ist. Wegen des sogenannten Heilkundevorbehalts dürfen bislang nur Ärzte solche lebensrettenden Maßnahmen vornehmen. Leisten Notfallsanitäter entsprechende Hilfe, riskieren sie, sich wegen des Arztvorbehalts strafbar zu machen.
Rechtliche Klarheit für Notfallsanitäter
Aufgrund ihrer Ausbildung verfügen Notfallsanitäter jedoch über die Kompetenz, in Notlagen schnell zu helfen. Unter strafrechtlichen Gesichtspunkten sind sie hierzu auch verpflichtet. Diesen Widerspruch möchte der Bundesrat mit seiner Initiative nun auflösen und damit Rechtssicherheit schaffen.