Bundesrat äußert sich zum Gesetzentwurf der Bundesregierung über Milliarden-Hilfen für Kohleregionen

Der Bundesrat hat am 11.10.2019 ausführlich Stellung zu dem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Strukturstärkung nach dem Kohleausstieg genommen. Er begrüßt, dass die Bundesregierung den Strukturwandel in den Kohleregionen unterstützen will, fordert aber die Bereitstellung zusätzlicher Mittel, um die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse zu gewährleisten. Die Länder halten die Einrichtung eines Sondervermögens für unerlässlich und wollen ein Entscheidungsrecht beim Einsatz der Mittel.

Bundesrat fordert Bereitstellung zusätzlicher Mittel und verbindliche Festschreibung

Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung den Strukturwandel in den Kohleregionen unterstützen will. Er bittet aber darum, die dafür bis 2038 erforderlichen Haushaltsmittel in vollem Umfang als zusätzliche Verstärkung zur Verfügung zu stellen, nicht durch Umschichtungen aus bereits bestehenden Programmen. Denn dies ginge zu Lasten anderer Regionen und gefährde das Ziel, gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen, warnt der Bundesrat. Er mahnt zudem größere Verbindlichkeit der angekündigten Maßnahmen an: Die gegenwärtigen Formulierungen im Gesetzentwurf ließen erhebliche Abweichungen von der Zielmarke 40 Milliarden Euro zu. Statt der im Gesetzentwurf definierten Obergrenzen für die Unterstützung der Braunkohlereviere und Steinkohlestandorte bedürfe es daher eindeutiger Zielgrößen, die verbindlich festgeschrieben werden.

Einrichtung eines Sondervermögens und explizites Endscheidungsrecht

Die Länderkammer hält zudem die Einrichtung eines Sondervermögens “Strukturhilfefonds Braunkohle“ für unerlässlich. Aus diesem könnten die Mittel des Bundes von gut 2 Milliarden Euro jährlich bis zum Jahr 2038 verbindlich, transparent, bedarfsgerecht und überjährig bereitgestellt werden. Ein solcher Fonds biete die notwendige Planungssicherheit für die Braunkohle-Länder und führe zu einer Reduzierung des Verwaltungsaufwands. Welche Unterstützungsmaßnahmen strukturschwache Standorte von Steinkohlekraftwerken - je nach landesspezifischen Gegebenheiten - erhalten, sollten die Länder auswählen. Denn diese sind primär für die regionale Entwicklung zuständig, betont der Bundesrat. Er verlangt eine entsprechende Klarstellung im Gesetzestext.

Bundesregierung will Kohle-Regionen bis 2038 mit 40 Milliarden Euro unterstützen

Die Bundesregierung möchte die durch den Kohleausstieg wegfallende Industrie und den damit verbundenen Verlust von Arbeitsplätzen kompensieren und neue Chancen für eine nachhaltige Wirtschaft mit hochwertiger Beschäftigung eröffnen. Das Inkrafttreten des geplanten Gesetzes ist an ein rechtskräftiges Kohleausstiegsgesetz gekoppelt. Der Entwurf sieht bis zum Jahr 2038 ein Gesamtvolumen von bis zu 40 Milliarden Euro vor: Für besonders bedeutsame Investitionen erhalten die Braunkohlereviere vom Bund Finanzhilfen bis zu 14 Milliarden Euro. 43% davon entfallen auf das Lausitzer Revier (davon 60% für Brandenburg, 40% für Sachsen), 37% auf das Rheinische Revier und 20% auf das Mitteldeutsche Revier (davon 60% für Sachsen-Anhalt und 40% für Sachsen).

Besondere Förderung für strukturschwache Standorte

Sie können von den Ländern genutzt werden, um dort in wirtschaftsnahe Infrastruktur, öffentlichen Nahverkehr, Breitband- und Mobilitätsinfrastruktur oder Umweltschutz und Landschaftspflege zu investieren. Zudem sind Hilfen für strukturschwache Standorte von Steinkohlekraftwerken und das ehemalige Braunkohlerevier Helmstedt mit einem Volumen von 1,09 Milliarden Euro geplant. Förderfähig sind zudem Wilhelmshaven, Unna, Hamm, Herne, Duisburg, Gelsenkirchen, Rostock, Saarlouis und Saarbrücken. Mit 26 Milliarden Euro unterstützt der Bund die betroffenen Regionen direkt - zum Beispiel durch Ausbau der Infrastruktur für den Schienen- und Straßenverkehr sowie die Ansiedlung zahlreicher Forschungseinrichtungen. In Bundeseinrichtungen sollen bis zum Jahr 2028 bis zu 5.000 Arbeitsplätze erhalten oder neu geschaffen werden. Das Gesetz bedarf letztlich der Zustimmung der Länder, um in Kraft treten zu können.

Redaktion beck-aktuell, 14. Oktober 2019.