Bundeslandwirtschaftsministerin legt Eckpunkte zur Reform des Weingesetzes vor

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) hat Eckpunkte für eine Reform des Weingesetzes vorgelegt. Dies teilte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 27.05.2019 mit. In den Eckpunkten geht es um Anpassungen des Weinrechts an das EU-Recht und eine stärkere Berücksichtigung des romanischen (herkunftsorientierten) Weinqualitätssystems.

Mindestanforderungen zur Herkunftsprofilierung festlegen

Laut Ministerium sieht das Eckpunktepapier vor, dass das Bundesministerium zur Erhaltung der besonderen Merkmale von Erzeugnissen mit geschützter Ursprungsbezeichnung oder geschützter geografischer Angabe Mindestanforderungen hinsichtlich bestimmter charakteristischer Merkmale dieser Erzeugnisse festlegen können soll (etwa betreffend den Hektarertrag, Mindestalkoholgehalte oder önologischer Verfahren). Diese Anforderungen wären von den Erzeugern bei der Festlegung der Produktspezifikationen zu beachten.

Hektarertragsregelung flexibler gestalten

Ferner soll die Hektarertragsregelung an das EU-Recht angepasst und zugleich zur Sicherung der Weinqualität und des Weinangebotes flexibler gestaltet werden.

Genehmigungsbegrenzung für Rebneuanpflanzungen verlängern

Die Begrenzung der Genehmigung von Neuanpflanzungen auf 0,3% der Rebfläche soll bis 2023 verlängert werden. Vorbehaltlich der Ergebnisse laufender Gerichtsverfahren werde der Vorwegabzug von fünf Hektar beibehalten. Auch die Möglichkeit der regionalen Begrenzung durch die Landesregierungen werde fortgeführt.

Kriterien für traditionelle Begriffe anpassen

Die nationalen Anforderungen an die Verwendung der traditionellen Begriffe sollen an die unionsrechtlich hinterlegten Kriterien angepasst werden. In diesem Zusammenhang will das Bundesministerium eine inhaltliche Aufwertung noch bedeutsamer traditioneller Begriffe sowie eine Löschung kaum oder nicht mehr genutzter Begriffe prüfen.

Absatzförderung verbessern

Nach Angaben des Ministeriums konnten von 2015 bis 2018 durchschnittlich 3,5 Millionen Euro Fördermittel aus dem nationalen Stützungsprogramm Wein nicht abgerufen werden. Bund und Länder sollen daher prüfen, wie eine höhere Mittelausschöpfung im Rahmen der jetzigen Mittelaufteilung sichergestellt werden kann. Gelinge dies nicht, werde eine Anhebung des Mittelansatzes der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung für Absatzförderung auf dem Binnenmarkt und in Drittlandmärkten von derzeit 1,5 Millionen auf 2,5 Millionen Euro angestrebt.

Redaktion beck-aktuell, 28. Mai 2019.