Bundeskartellamt verhängt Bußgeld gegen Bose

Das Bundeskartellamt hat gegen die Bose GmbH, Herstellerin von Audiogeräten, eine Geldbuße in Höhe von insgesamt knapp sieben Millionen Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Bose habe mit Vertragshändlern Verkaufspreise abgestimmt und damit den Wettbewerb zulasten der Verbraucher behindert.

Preiswettbewerb behindert

Bose produziert und vertreibt hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf dem Vertrieb von Audioprodukten, insbesondere Lautsprechern und Kopfhörern. Eingeleitet wurde das Verfahren im Zusammenhang mit einem Amtshilfeersuchen der österreichischen Wettbewerbsbehörde und einer Durchsuchungsaktion im März 2018. "Wir werfen der Bose GmbH vor, über Jahre hinweg die freie Preisbildung bei dem Vertrieb ihrer Audioprodukte durch beteiligte Vertragshändler eingeschränkt zu haben", sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Das Unternehmen habe darauf hingewirkt, dass etwa Kopfhörer oder Lautsprecher nicht erheblich unterhalb der unverbindlichen Preisempfehlung angeboten werden. Das gehe zulasten des Preiswettbewerbs und grundsätzlich zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher.

Verkaufspreise abgestimmt

Mitarbeiter von Bose hätten neben den üblichen Verhandlungen über Einkaufspreise mit den betroffenen Vertragshändlern auch Abstimmungsmaßnahmen über Verkaufspreise getroffen, führte das Kartellamt aus. Diese Abstimmungen hätten sich grundsätzlich auf eine Anhebung der Verkaufspreise bezogen, teilweise seien diese auch konkret vereinbart worden. Hierdurch habe verhindert werden sollen, dass die Verkaufspreise der Vertragshändler – aus Sicht von Bose – zu sehr von den unverbindlichen Preisempfehlungen abwichen. Dies sei von Bose-Mitarbeitern kontrolliert worden. Bei Abweichungen sei es wiederholt zu Interventionen von Bose gekommen und die angesprochenen Händler hätten das beanstandete Verhalten teilweise abgestellt. Die betroffenen Händler hätten dies dadurch unterstützt, dass sie sich bei Bose über (zu) niedrige Verkaufspreise anderer Vertragshändler beschwert hätten.

Verfahrensabschluss im Wege des Settlements

Bei der Bußgeldfestsetzung hat das Bundeskartellamt eigenen Angaben zufolge berücksichtigt, dass Bose mit dem Amt umfassend kooperiert hat und das Verfahren im Wege der einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (Settlement) abgeschlossen werden konnte. Der Bußgeldbescheid sei rechtskräftig. Gegen die beteiligten Händler und gegen die für Bose handelnden Personen seien keine Bußgeldbescheide ergangen.

Redaktion beck-aktuell, 6. Dezember 2021.