Bundeskartellamt leitet Sektoruntersuchung zu Nutzerbewertungen ein

Mit einer Sektoruntersuchung zu Nutzerbewertungen im Internet will das Bundeskartellamt herausfinden, welche Bewertungssysteme besonders anfällig für das Fälschen und Manipulieren von Nutzerbewertungen sind und inwieweit hier gegebenenfalls Verbraucherrechtsverstöße vorliegen.

Falsche geschäftliche Entscheidungen durch falsche Bewertungen

Untersuchungen und Medienberichte wiesen immer wieder darauf hin, dass Nutzerbewertungen im Internet in vielen Fällen nicht authentisch sind, erläuterte das BKartA. Sie könnten zum Beispiel von einem Computer generiert worden sein oder der Bewertende könnte eine Gegenleistung erhalten hat, ohne dass dies transparent gemacht werde. Wenn Verbraucher aufgrund nicht-authentischer Bewertungen zu falschen geschäftlichen Entscheidungen verleitet würden, könne dies einen Verbraucherrechtsverstoß darstellen.

Bereits dritte Sektoruntersuchung im Bereich Verbaucherschutz

In den kommenden Monaten will das Bundeskartellamt zahlreiche Betreiber von Internet-Portalen, die Nutzerbewertungen darstellen und/oder Dienstleistungen zu Nutzerbewertungen anbieten, mündlich und schriftlich befragen. Nach Abschluss der Ermittlungen würden die Ergebnisse in einem Bericht der Öffentlichkeit vorgestellt. Bei der Sektoruntersuchung Nutzerbewertungen handelt sich nach Angaben des BKartA um seine dritte Sektoruntersuchung im Bereich Verbraucherschutz nach der bereits abgeschlossenen Untersuchung zu Vergleichsportalen und der laufenden Untersuchung zu Smart-TVs.

Kartellamt kann Rechtsverstöße nur aufdecken – nicht aber abstellen

Abschließend merkt das Amt an, dass es im Bereich Verbraucherschutz Untersuchungen durchführen und so etwaige Verstöße sowie mögliche Defizite in der Rechtsdurchsetzung identifizieren kann. Die Befugnis, aufgedeckte Rechtsverstöße auch per behördlicher Verfügung abzustellen, sei damit bislang hingegen nicht verbunden.

Redaktion beck-aktuell, 23. Mai 2019.