Bundeskabinett will Chancen für Langzeitarbeitslose verbessern

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem Langzeitarbeitslose gefördert werden sollen, um ihnen bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verschaffen. Arbeitgeber können unter anderem Lohnkostenzuschüsse erhalten, wenn sie Langzeitarbeitslose sozialversichert beschäftigen. Das Jobcenter soll den Einstieg in ein neues Arbeitsverhältnis betreuend begleiten.

Zusätzliche Beschäftigungsangebote angestrebt

Damit zusätzliche Beschäftigungsangebote entstehen, investiert die Bundesregierung bis 2022 vier Milliarden Euro. Langzeitarbeitslose sollen über einen längeren Zeitraum sozialversichert beschäftigt werden – in der Privatwirtschaft, in sozialen Einrichtungen oder bei Kommunen. Zudem werden sie umfassend betreut, damit sich ihre Chancen auf einen Job verbessern.

Lohnkostenzuschüsse bei Einstellung Langzeitarbeitsloser

Mit dem Gesetz zur Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose führt die Bundesregierung auch neue Lohnkostenzuschüsse im SGB II ein. Das Gesetz soll ab 01.01.2019 in Kraft treten. Arbeitgeber können einen Lohnkostenzuschuss erhalten, wenn sie sehr schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose sozialversichert einstellen. Dazu gehören Personen, die mindestens 25 Jahre alt sind und seit mindestens sieben Jahren Arbeitslosengeld II erhalten. Der Lohnkostenzuschuss wird für maximal fünf Jahre gezahlt. Er beträgt in den ersten zwei Jahren 100% des gesetzlichen Mindestlohns. Danach sinkt er um zehn Prozentpunkte pro Jahr. Lohnkostenzuschüsse soll es auch geben, wenn Personen beschäftigt werden, die mindestens zwei Jahre arbeitslos sind. Ihre Arbeitslosigkeit soll sich nicht noch weiter verfestigen. Das geförderte Arbeitsverhältnis muss für mindestens zwei Jahre geschlossen werden. Der Zuschuss beträgt im ersten Jahr 75%, im zweiten Jahr 50%. Maßgeblich ist in diesem Fall das tatsächliche Arbeitsentgelt.

Betreuung durch Jobcenter bei Einstieg ins Arbeitsleben

Menschen, die lange keine Arbeit hatten, seien häufig keinen geregelten Tagesablauf gewohnt, so die Bundesregierung. Sie müssten Pünktlichkeit und regelmäßige Arbeitsabläufe erst wieder trainieren. In geförderten Beschäftigungsverhältnissen könnten sie ihre Fähigkeiten zeigen und ihr Durchhaltevermögen beweisen. Sie würden von den Jobcentern umfassend betreut, um in den Arbeitsalltag hineinzufinden und das neue Arbeitsverhältnis zu festigen. Oft bedinge lange Arbeitslosigkeit weitere Probleme, zum Beispiel in der Familie. Wenn erforderlich, würden Betroffene während der gesamten Beschäftigungsdauer gecoacht.

Redaktion beck-aktuell, 18. Juli 2018.