Ausnahmeregelung gilt für gesamtes Turnier
Von den insgesamt 51 Europameisterschafts-Spielen (36 in der Vorrunde und 15 in der Finalrunde) werden 20 Spiele um 18.00 Uhr und 24 Spiele um 21.00 Uhr angestoßen. Halbfinalspiele und Finale beginnen jeweils um 21.00 Uhr. Da die Ausrichter von Public-Viewing-Veranstaltungen die sonst üblichen Lärmschutzstandards an vielen Orten nicht einhalten können, sei die zeitlich befristete Ausnahmeregelung notwendig geworden, heißt es in der Mitteilung des Ministeriums. Sie soll für die gesamte Dauer der Europameisterschaft 2020 (12.06. bis 12.07.2020) gelten.
Behörden müssen Einzelfallabwägung treffen
Die Verordnung erweitere den Spielraum für die zuständigen Behörden in den Kommunen, die Veranstaltungen zuzulassen. Dabei sollen diese im Einzelfall abwägen zwischen dem herausragenden öffentlichen Interesse an den Fußballspielen und dem Schutz der Nachtruhe. Es müssten neben dem Publikumsinteresse also beispielsweise auch die Abstände zu Wohnhäusern und schutzbedürftigen Einrichtungen, die Sensibilität des Umfelds, Maßnahmen zur Lärmminderung sowie Umfang, Anzahl und Aufeinanderfolge der zugelassenen Ausnahmen berücksichtigt werden.
Bundesländer müssen noch zustimmen
Die Bundesregierung sei mit der Ausnahmeregelung einer Bitte der Länder gefolgt, so das Ministerium. Die Bundesländer müssen der Verordnung im Bundesrat noch zustimmen. Bereits bei den Fußball-Weltmeisterschaften seit 2006 und bei den Fußball-Europameisterschaften 2008 und 2016 hatte es vergleichbare Verordnungen gegeben.