Bundeskabinett beschließt verpflichtende staatliche Tierhaltungskennzeichnung

Verbraucher sollen künftig beim Einkaufen die Haltungsbedingungen von Tieren berücksichtigen können. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen sie gewonnen wurden, beschlossen. Mit der Haltungskennzeichnung gebe es eine echte und verlässliche Wahl für mehr Tierwohl – an der Fleischtheke, am Kühlregal oder im Online-Handel, so Agrarminister Cem Özdemir (Grüne).

Neuregelung gilt zunächst für Schweinefleisch

Das neue Tierhaltungskennzeichnungsgesetz schafft die rechtliche Verpflichtung zur Kennzeichnung von Lebensmitteln tierischer Herkunft mit der Haltungsform der Tiere. Es regelt zudem die damit in Zusammenhang stehenden Pflichten der Marktteilnehmer auf den verschiedenen Ebenen, also der Landwirtinnen und Landwirte oder derjenigen, die das Lebensmittel vermarkten. Geplant sind fünf Haltungsformen, beginnend mit unverarbeitetem Schweinefleisch. Weitere Verarbeitungsformen, Vertriebswege und Tierarten sollen folgen. Das Gesamtvorhaben zukunftsfeste Tierhaltung umfasst neben der verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung drei weitere zentrale Bausteine: Anpassungen im Bau- und Genehmigungsrecht, ein Förderkonzept für den Umbau hin zu tiergerechteren Ställen und bessere Regelungen im Tierschutzrecht.

Deutsche Tierhaltung in der Krise

"Diese verpflichtende Kennzeichnung ist ein erster wichtiger Schritt, um beim Umbau zu einer zukunftsfesten Tierhaltung voranzukommen", betonte Özdemir. Das sei dringend notwendig, denn die deutsche Tierhaltung stecke schon länger in einer Krise. Zukunftsfest werde die Tierhaltung, wenn sie dem Tierschutz und dem Klimaschutz gerecht wird, Transparenz beim Einkauf schaffe und tierhaltenden Betrieben eine verlässliche Perspektive biete. Dabei gehe es auch darum, weniger Tiere besser zu halten, sagte Özdemir.

Redaktion beck-aktuell, 13. Oktober 2022.