Bundeskabinett beschließt Reform der Hebammenausbildung

Hebammen und Entbindungshelfer sollen künftig in einem dualen Studium auf ihren Beruf vorbereitet werden. Das sieht ein Gesetzentwurf zur Reform der Hebammenausbildung vor, den das Bundeskabinett am 15.05.2019 verabschiedet hat. Eine qualitativ hochwertige Ausbildung solle den wachsenden Anforderungen an die Geburtshilfe Rechnung tragen und den Beruf attraktiver machen.

Sechs bis acht Semester dauerndes Hebammenstudium

Die bestehende duale Ausbildung werde somit in ein wissenschaftliches Studium mit hohem Praxisanteil überführt. Vergleichbar einem Bachelor-Studiengang werde das Hebammenstudium sechs bis acht Semester dauern. Bisher würden Hebammen und Entbindungshelfer an Hebammenschulen auf ihren Beruf vorbereitet. Ab 2021 solle nur noch die Ausbildung an einer Hochschule möglich sein. Bis dahin würden die neuen Studien- und Prüfungsordnungen erarbeitet.

Umsetzung einer EU-Vorgabe

In allen EU-Mitgliedsstaaten außer in Deutschland würden Hebammen bereits an Hochschulen ausgebildet. Die Akademisierung der Hebammenausbildung in Deutschland entspreche europäischen Standards und setze die Berufsanerkennungsrichtlinie der Europäischen Union um. Das ermögliche künftigen Hebammen und Entbindungshelfern, überall in Europa in ihrem Beruf arbeiten zu können.

Wachsenden Anforderungen Rechnung tragen

Eine Reform der Ausbildung sei zudem notwendig, weil die Anforderungen an die Geburtshilfe stetig anstiegen. Hebammen arbeiteten meist sehr selbstständig und trügen daher viel Verantwortung. Die Anforderungen auf Grundlage des Hebammenausbildungsgesetzes von 1980 entsprächen nicht mehr dem aktuellen Stand. Eine anspruchsvolle, stärker wissenschaftlich ausgerichtete und gleichzeitig berufsnahe Ausbildung werde die Qualität der Ausbildung verbessern und den Beruf attraktiver machen.

Bestandsschutz für bisherige Abschlüsse

Wer bereits Hebamme sei und die "Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Hebamme" habe, werde diese Erlaubnis behalten – egal wo und wie die Ausbildung erfolgt sei. Auch wer derzeit an einer Hebammenschule lerne, dürfe sich sicher sein: Wer die Ausbildung erfolgreich abschließe, sei und bleibe Hebamme.

Redaktion beck-aktuell, 15. Mai 2019.