Bundeskabinett beschließt Grundrente

Rund 1,3 Millionen Menschen mit kleinen Renten sollen ab 2021 Aufschläge auf ihre Bezüge erhalten. Nach monatelangem Streit hat das Bundeskabinett am 19.02.2020 den Gesetzentwurf für die Grundrente beschlossen.

Voraussetzungen und Einkommensgrenzen

Profitieren sollen all jene mit mindestens 33 Jahren Beitragsleistungen für Beschäftigung, Erziehung oder Pflege. Im Startjahr 2021 soll die Grundrente die Steuerzahler 1,3 Milliarden Euro kosten. Den vollen Aufschlag erhält nur, wer als Rentner beim monatlichen Einkommen bei maximal 1.250 Euro liegt. Bei Ehepaaren und Lebenspartnern liegt die Grenze bei 1.950 Euro. Einkommen über dieser Grenze sollen auf die Grundrente angerechnet werden.

Freibetrag in der Grundsicherung

Im Gesetzespaket zur Grundrente sind auch Regeln enthalten, die Menschen mit besonders geringem Lohn Altersbezüge über der Grundsicherung bringen sollen. So soll es einen Freibetrag in der Grundsicherung von maximal 216 Euro für jene geben, die 33 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt, aber besonders wenig verdient haben.

Einkommensprüfung

Bereits im Frühjahr 2019 hatte Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil (SPD) Pläne für die Grundrente vorgelegt. Für die Union waren diese aber zu weitgehend. Über Monate stritten und verhandelten die Koalitionspartner. Dabei ging es vor allem um die Frage, ob es eine Bedürftigkeitsprüfung geben soll. Nun soll zwar nicht geprüft werden, welches Vermögen mögliche Grundrentenbezieher haben. Eine Einkommensprüfung soll aber sicherstellen, dass nur Menschen den Aufschlag erhalten, die ihn auch brauchen.

Gewerkschaften: Pläne unzureichend –  Arbeitgeber: Grundrente zu teuer

Gewerkschaften und Sozialverbände begrüßten, dass die Grundrente nun kommen soll, bezeichneten die Pläne aber als unzureichend. Die Arbeitgeber kritisierten sie als zu wenig zielgenau gegen Altersarmut und zu teuer. 

Redaktion beck-aktuell, 19. Februar 2020.